Pfändung Stammeinlage möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elly95
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#1

10.02.2021, 08:03

Huhu,

wir vollstrecken derzeit gegen eine UG. Der Geschäftsführer hat nunmehr für die UG die Vermögensauskunft abgegeben. Laut Vermögensauskunft hat die UG Stammeinlagen eingezahlt. Kann man diese pfänden? Wenn ja muss man hier auf etwas besonderes achten? Des Weiteren müsste die Pfändung ja mit Kontopfändung erfolgen und zwar da wo die Stammeinlage eingezahlt ist oder?

LG
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Anahid
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#2

10.02.2021, 11:08

Eingezahlte Stammeinlagen sind nicht pfändbar. Die Beträge müssten ja irgendwo (in der Regel auf dem Konto) sein. Wenn aber die Kontenpfändung ins Leere läuft, heißt das auch, dass die Stammeinlagen wohl bereits verbraucht wurden.

Stammeinlagen sind nur dann pfändbar, wenn ein Gesellschafter die noch nicht eingezahlt hat und da gibts dann auch bestimmte Voraussetzungen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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