Seite 1 von 1

Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung

Verfasst: 09.02.2021, 12:57
von arioe
Hallo,

ich habe da ein Problem. Bei einem ersten Zwangsvollstreckungsversuch kam in der Vermögensauskunft heraus, dass der Schuldner an seine Tochter ein Haus übertragen hat, vor gerade einmal 9 Monaten. Da es hier um sehr viel Geld handelt und der Schuldner pleite ist, ziehen wir in Betracht eine Gläubiger-Anfechtungsklage zu machen.

Leider wurde sowas von uns noch nie gemacht, daher habe ich hierzu einige Fragen:

1.
Muss ich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück beantragen oder auf Rückabwicklung der Übertragung?

2.
Wie hoch ist der Gegenstandswert?

3.
Wie würdet ihr hier vorgehen und wie würdet Ihr einen entsprechenden Antrag formulieren?

Vielen lieben Dank schon einmal für die Hilfe.

Ariane

Re: Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung

Verfasst: 09.02.2021, 13:40
von mrsgoalkeeper
1. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage

Re: Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung

Verfasst: 11.02.2021, 07:57
von arioe
Vielen Dank

Re: Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung

Verfasst: 25.02.2021, 09:50
von arioe
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
09.02.2021, 13:40
1. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
Hallo noch einmal,

hätte da jemand vielleicht für mich eine Hilfestellung betreffend der Klageanträge? Verklage ich den Schuldner und wird der neue Eigentümer mit in der Klage aufgenommen?

Vielen dank schon einmal

Re: Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung

Verfasst: 25.02.2021, 10:09
von mrsgoalkeeper
arioe hat geschrieben:
25.02.2021, 09:50
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
09.02.2021, 13:40
1. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
Hallo noch einmal,

hätte da jemand vielleicht für mich eine Hilfestellung betreffend der Klageanträge? Verklage ich den Schuldner und wird der neue Eigentümer mit in der Klage aufgenommen?

Vielen dank schon einmal
Angesichts des Haftungsrisikos ist das ehrlich gesagt Sache Deines Chefs.