Hallo,
ich habe da ein Problem. Bei einem ersten Zwangsvollstreckungsversuch kam in der Vermögensauskunft heraus, dass der Schuldner an seine Tochter ein Haus übertragen hat, vor gerade einmal 9 Monaten. Da es hier um sehr viel Geld handelt und der Schuldner pleite ist, ziehen wir in Betracht eine Gläubiger-Anfechtungsklage zu machen.
Leider wurde sowas von uns noch nie gemacht, daher habe ich hierzu einige Fragen:
1.
Muss ich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück beantragen oder auf Rückabwicklung der Übertragung?
2.
Wie hoch ist der Gegenstandswert?
3.
Wie würdet ihr hier vorgehen und wie würdet Ihr einen entsprechenden Antrag formulieren?
Vielen lieben Dank schon einmal für die Hilfe.
Ariane
Gläubiger-Anfechtungsklage betr. Grundstücksübertragung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4846
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
1. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 56
- Registriert: 17.10.2013, 15:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo noch einmal,mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑09.02.2021, 13:401. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
hätte da jemand vielleicht für mich eine Hilfestellung betreffend der Klageanträge? Verklage ich den Schuldner und wird der neue Eigentümer mit in der Klage aufgenommen?
Vielen dank schon einmal
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4846
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Angesichts des Haftungsrisikos ist das ehrlich gesagt Sache Deines Chefs.arioe hat geschrieben: ↑25.02.2021, 09:50Hallo noch einmal,mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑09.02.2021, 13:401. Duldung der Vollstreckung
2. Wert der Vollstreckungsforderung
3. Klage
hätte da jemand vielleicht für mich eine Hilfestellung betreffend der Klageanträge? Verklage ich den Schuldner und wird der neue Eigentümer mit in der Klage aufgenommen?
Vielen dank schon einmal
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11