Hallo,
habe einen Pfüb beantragt aus Kfb. Hauptforderung 1.192,01 € nebst Zinsen über 5 % Basiszinssatz seit dem 02.05.2017.
Habe auf dem Pfüb-Formular Seite 3 Spalte 4 eingetragen: 183,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.192,01 € seit dem 02.05.2017.
Nun moniert man mir "doppelt geltend gemachte Zinsen". Versteh ich nicht, habe ich bisher immer so beantragt. Zudem soll ich ein Forderungskonto mitschicken? Wozu? Mehr ist nicht passiert. Ich möchte nur den Kfb.-Betrag mit Zinsen pfänden.
Auf Anruf beim Gericht konnte mir nur gesagt werden, dass wegen Arbeit im Schichtbetrieb (Corona) die Kollegin erst Montag wieder da ist. Würde den Pfüb gern eher rausschicken. Könnt Ihr mir helfen?
Danke für Eure Hilfe.
Zinsen aus Pfüb
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So wie Dein Antrag lautet, machst Du doppelt Zinsen geltend. Du hast bereits Zinsen seit dem 02.05.2017 bis zum Antragsdatum in Höhe von EUR 183,93 geltend gemacht. Daher kannst Du die weiteren Zinsen nicht auch ab dem 02.05.2027 geltend machen. Die weiteren Zinsen aus EUR 1.192,01 sind dann ab einem Tag nach Antragsdatum zu beantragen.spatzn hat geschrieben: ↑09.02.2021, 10:14Hallo,
habe einen Pfüb beantragt aus Kfb. Hauptforderung 1.192,01 € nebst Zinsen über 5 % Basiszinssatz seit dem 02.05.2017.
Habe auf dem Pfüb-Formular Seite 3 Spalte 4 eingetragen: 183,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.192,01 € seit dem 02.05.2017.
Nun moniert man mir "doppelt geltend gemachte Zinsen". Versteh ich nicht, habe ich bisher immer so beantragt. Zudem soll ich ein Forderungskonto mitschicken? Wozu? Mehr ist nicht passiert. Ich möchte nur den Kfb.-Betrag mit Zinsen pfänden.
Auf Anruf beim Gericht konnte mir nur gesagt werden, dass wegen Arbeit im Schichtbetrieb (Corona) die Kollegin erst Montag wieder da ist. Würde den Pfüb gern eher rausschicken. Könnt Ihr mir helfen?
Danke für Eure Hilfe.
Moin. Habe ich auch gerade. Den ausgerechneten Betrag stehen lassen. X nebst weiteren Zinsen... auf 1192,01€ seit ... nach dem Tag bis du die Zinsen ausgerechnet hast. Bis ... leer lassen . Die laufenden Zinsen soll der Drittschuldner selber ausrechnen
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samsara hat geschrieben: ↑09.02.2021, 10:41So wie Dein Antrag lautet, machst Du doppelt Zinsen geltend. Du hast bereits Zinsen seit dem 02.05.2017 bis zum Antragsdatum in Höhe von EUR 183,93 geltend gemacht. Daher kannst Du die weiteren Zinsen nicht auch ab dem 02.05.2027 geltend machen. Die weiteren Zinsen aus EUR 1.192,01 sind dann ab einem Tag nach Antragsdatum zu beantragen.spatzn hat geschrieben: ↑09.02.2021, 10:14Hallo,
habe einen Pfüb beantragt aus Kfb. Hauptforderung 1.192,01 € nebst Zinsen über 5 % Basiszinssatz seit dem 02.05.2017.
Habe auf dem Pfüb-Formular Seite 3 Spalte 4 eingetragen: 183,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.192,01 € seit dem 02.05.2017.
Nun moniert man mir "doppelt geltend gemachte Zinsen". Versteh ich nicht, habe ich bisher immer so beantragt. Zudem soll ich ein Forderungskonto mitschicken? Wozu? Mehr ist nicht passiert. Ich möchte nur den Kfb.-Betrag mit Zinsen pfänden.
Auf Anruf beim Gericht konnte mir nur gesagt werden, dass wegen Arbeit im Schichtbetrieb (Corona) die Kollegin erst Montag wieder da ist. Würde den Pfüb gern eher rausschicken. Könnt Ihr mir helfen?
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