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Pfändung zukünftiger Mieten

Verfasst: 08.02.2021, 09:55
von Walle
Halli Hallo,

Wir vertreten einen Vermieter. Wir haben einen Titel gegen die Mieterin. Die Mieterin wurde verurteilt, auch zukünftige Mieten bis zur Räumung zu zahlen. Pandemiebedingt und wegen anderer Umstände ist eine Räumung derzeit nicht möglich. Ich habe zwar die rückständigen Mieten gepfändet und nun ist mit der letzten Zahlung die Pfändung durch. Nun fragt mich mein Chef, ob ich denn nicht auch die zukünftigen Mieten gepfändet habe. :oops: Da ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich zwar im Internet gesucht, aber nichts gefunden....deswegen meine Frage: Wie pfände ich zukünftige Mietforderungen?

Drittschuldnerin ist die Bank.

Im Formular kreuze ich ja nur Anspruch D an. Wo trage ich denn ein, dass auch zukünftige Mieten in die Forderung mit einbezogen werden sollen???? :schock

Ich danke Euch schon jetzt und bleibt gesund!

Re: Pfändung zukünftiger Mieten

Verfasst: 08.02.2021, 13:29
von icerose
Hilft das hier weiter?
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 69785.html
Hab das selbst auch noch nie tun müssen.

Re: Pfändung zukünftiger Mieten

Verfasst: 09.02.2021, 18:54
von Geiselmann
Das Problem ist, ob wegen zukünftiger Forderungen oder in zukünftige Forderungen gepfändet werden soll.
In zukünftige Forderungen ist eine Pfändung kein Problem.
Aber wegen zukünftiger Forderungen fehlt es m.E. an der Vollstreckungsvoraussetzung Fälligkeit, § 751 Abs. 1 ZPO.

S. Geiselmann