Titelumschreibung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bölti
Foren-Praktikant(in)
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#1

06.02.2021, 13:49

Ich hoffe, Ihr könnte mir wieder helfen 🤔
Es geht diesmal um evtl. Titelumschreibung.
Wir sind Gläubigervertreter.
VU und KFB lauten auf Firma Mustermann Malerei, Inh. Max Mustermann, aus dem Jahr 1996. Alles vor meiner Zeit.
Dann gab es einen Unternehmenskaufvertrag (1997) zwischen Max und Mäxchen Mustermann. Allerdings mit Inhalt: Dem Verkäufer (Max) stehen Forderungen bis zum Datum des Vertrages zu.
Nun heißt die Firma Mustermann, Malerei und Bau e.K., Inhaber Mäxchen Mustermann.
Eine Titelumschreibung 2010 wurde vom Amtsgericht abgelehnt, da dem Verkäufer ja die Forderungen zustehen.
2010 und 2012 wurde mit obigen Titel die Vollstreckung durchgeführt unter dem Namen Max Mustermann.
Schuldner ist wieder aufgetaucht. Nun soll Vollstreckung fortgesetzt werden.
Chefin will nun die Titelumschreibung. Ich bin der Meinung, die wird es auch wieder nicht geben und wir könnten wie 2010 die Vollstreckung fortführen.
Wer hat recht?
Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine und könnt mir/uns helfen.
Geiselmann
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Beruf: Rechtspfleger

#2

07.02.2021, 17:35

Ich sehe keinen Grund für eine Titelumschreibung.
Es hat sich nichts geändert.

S. Geiselmann
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