Zwangsvollstreckung Zug um Zug, Autohaus insolvent
Verfasst: 05.02.2021, 11:07
Hallo zusammen,
wir haben in einer Sache nun endlich ein Urteil erstritten. Die Beklagte muss 11.648,70 € zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Nun ist diese, ein Autohaus, insolvent gegangen. Wir haben den Urteilsbetrag zur Forderung angemeldet, nur hat unser Mandant nun noch das Auto bei sich stehen. Es fallen dafür wohl Standgebühren an, weswegen er das gute Stück natürlich loswerden möchte. Kann man da irgendwas machen? Einfach verkaufen wird er es ja nicht dürfen. Der Insolvenzverwalter der Firma meldet sich nicht.
Verzweifelte Grüße,
Diana
wir haben in einer Sache nun endlich ein Urteil erstritten. Die Beklagte muss 11.648,70 € zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Nun ist diese, ein Autohaus, insolvent gegangen. Wir haben den Urteilsbetrag zur Forderung angemeldet, nur hat unser Mandant nun noch das Auto bei sich stehen. Es fallen dafür wohl Standgebühren an, weswegen er das gute Stück natürlich loswerden möchte. Kann man da irgendwas machen? Einfach verkaufen wird er es ja nicht dürfen. Der Insolvenzverwalter der Firma meldet sich nicht.
Verzweifelte Grüße,
Diana