Hallo zusammen,
wir haben in einer Sache nun endlich ein Urteil erstritten. Die Beklagte muss 11.648,70 € zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Nun ist diese, ein Autohaus, insolvent gegangen. Wir haben den Urteilsbetrag zur Forderung angemeldet, nur hat unser Mandant nun noch das Auto bei sich stehen. Es fallen dafür wohl Standgebühren an, weswegen er das gute Stück natürlich loswerden möchte. Kann man da irgendwas machen? Einfach verkaufen wird er es ja nicht dürfen. Der Insolvenzverwalter der Firma meldet sich nicht.
Verzweifelte Grüße,
Diana
Zwangsvollstreckung Zug um Zug, Autohaus insolvent
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 28.10.2015, 10:47
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4844
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Mal den Hörer in die Hand genommen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 28.10.2015, 10:47
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja, das habe ich dann heute versucht. Peinlich, erst nach dem Post hier. Sorry! Beim Thema ZV neige ich zu Panikreaktionen. Einer Antwort bin ich trotzdem nicht näher, neue SBin, sie gibt es weiter.. bla.
Also obliegt das Auto demnach auch der Verantwortung des Insolvenzverwalters? Da bin ich mir immer noch nicht gewiss.
Also obliegt das Auto demnach auch der Verantwortung des Insolvenzverwalters? Da bin ich mir immer noch nicht gewiss.