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Pfändung Einnahmen aus Ferienhausvermietung

Verfasst: 03.02.2021, 10:00
von Zonnie
Hallo Zusammen,

nach einigen Jahren Forenabstinenz melde ich mich nun mit einer Frage zurück und werde sicher wieder aktiver hier unterwegs sein.

Unser Schuldner hat aktuell die Vermögensauskunft abgegeben und dort u. a. aufgeführt, dass sich ein Ferienhaus an der Ostsee in seinem Besitz befindet. Grundbuchauszug habe ich schon angefordert, um zu schauen, ob es sich lohnt eine Sicherungshypothek eintragen zu lassen bzw. die Versteigerung zu betreiben.

Für den Fall, dass sich das nicht lohnen sollte, habe ich schon mal recherchiert und das Haus steht für Urlaubsgäste zum Mieten zur Verfügung. Nun war mein Gedanke, dass ich ja ggf. auch die Mieteinnahmen aus der Ferienhausvermietung pfänden könnte. Im Moment scheitert mein Gedanke jedoch daran, dass ja der Feriengast mein Drittschuldner wäre. Habt ihr eine Idee wie ich an solche Daten komme? Ggf. selbst schonmal diese Art von Einnahmen gepfändet?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Pfändung Einnahmen aus Ferienhausvermietung

Verfasst: 03.02.2021, 22:26
von Feldhamster
Wenn der Schuldner Mieteinnahmen aus einem Ferienhaus hat, dann müsste er sie mE in der Vermögensauskunft angeben.

Re: Pfändung Einnahmen aus Ferienhausvermietung

Verfasst: 04.02.2021, 09:18
von Zonnie
Müsste er, aber wir wissen doch wie so ne Ferienhausvermietung läuft, gerade in der aktuellen Situation. Kann ja sein, dass er im Moment für dieses Jahr noch keine Buchungen hat.

Macht ggf. ein Nachbesserungsantrag Sinn? So nach dem Motto "er hat angegeben, dass er ein Ferienhaus hat und aus Internetrecherchen ist bekannt, dass er das bislang immer vermietet hat und er soll nun bitte offenlegen, ob er bereits Buchungen für dieses Jahr hat"?