Hallo,
ich habe in einer eigenen Gebührenangelegenheit einen PfÜB beantragt zur Pfändung des Miterbenanteils unserer Mandantin/Schuldnerin. Im Antrag PfÜB habe ich bereits die entstehenden Eintragungskosten für die im Nachhinein zu beantragende Eintragung der Pfändung ins Grundbuch aufgeführt, weil unser Formularbuch das so vorsah und ich soetwas noch nie gemacht habe. Das Vollstreckungsgericht moniert das jetzt, kann mir auf telefonische Nachfrage, aber nicht sagen, wie es richtig geht.
Kann mir jemand von euch sagen, ob die Eintragungskosten genauso wie bei einer Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ins Grundbuch eingetragen werden, auch bei einer anschließenden Zwangsversteigerung mit angemeldet werden können. Dann könnte ich den PfÜB entsprechend korrigieren.
Ich habe nirgends etwas dazu finden können, auch hier im Forum nicht.
Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.
LG Madlen