Anwaltskosten Zwangsvollstreckung etc.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Judy 2020
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#1

30.01.2021, 09:42

Hallo zusammen,
wie macht Ihr das in Eurer Kanzlei:
Stellt Ihr eurem Auftraggeber die RA-Gebühren nach und nach gleich in Rechnung also z.B. Kostennote für Antrag auf MB und VB, dann wenn GV beauftragt wird, Kostennote für Zwangsvollstreckungsauftrag etc. ??...oder wartet ihr, falls Gegner nicht zahlt, bis GV bei Zwangsvollstreckungsaufträgen die RA Gebühren auch eintreibt, was ja unter Umständen Jahre dauern kann bzw. oft genug ins Leere verläuft.....danke schon mal für eure Antworten?
Liebe Grüße von Judy
Bölti
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#2

30.01.2021, 12:05

Hallo, wir stellen nach jedem Auftrag eine Rechnung, auch die GK und GVZ-Kosten werden Mdt. gleich zur Erstattung übersand.
Feldhamster
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#3

30.01.2021, 17:30

Bei uns auch nach jedem Auftrag
hefalumpine
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#4

01.02.2021, 09:12

wir meistens erst zum Schluss; es sei denn es dauert Jahre; bei völlig unbekannten Mandanten machen wir auch mal eine Vorschussrechnung; GK/GVZ-Rechnungen gehen gleich an Mdt zur Begleichung
Judy 2020
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#5

01.02.2021, 09:31

Hallo,
vielen lieben Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße von Judy
Judy 2020
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#6

01.02.2021, 09:37

Habe noch eine Frage und zwar, wenn ihr Kostennote erst zum Schluss an Mandant erstellt, schreibt ihr dann unter Endbetrag: hierauf erstattet von Gegner und zieht den erstatteten Betrag dann von dem Rgbetrag ab? Müsste ja dann 0 sein, wenn ZV erfolgreich war....?
Grüße von Judy
Refa-99
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#7

01.02.2021, 09:48

Ja, du musst auf jeden Fall mit dem Mandanten abrechnen und geleistete Zahlungen werden dann abgezogen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Judy 2020
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#8

01.02.2021, 09:52

Ah o.k. vielen Dank für Eure Hilfe. Bin nämlich noch nicht lange in einer Kanzlei, da liegen die Bearbeitungen der Kostennoten sehr "im Argen". Besonders bei Zwangsvollstreckungen. Zahlt eigentlich hier auch eine Rechtsschutzversicherung bei ZV Aufträgen, falls Mdt. rechtsschutzversichert wäre?
Grüße von Judy
Refa-99
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#9

01.02.2021, 10:13

Meiner Erfahrung nach ja, zumindest für 3 Vollstreckungsversuche in den ersten 3 Jahren. Kann aber auch sein, dass das bei manchen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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sh161
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#10

01.02.2021, 11:04

Judy 2020 hat geschrieben:
01.02.2021, 09:52
Zahlt eigentlich hier auch eine Rechtsschutzversicherung bei ZV Aufträgen, falls Mdt. rechtsschutzversichert wäre?
Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Häufig sind drei Vollstreckungsversuche innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Titels versichert.
Dabei muss man aber bedenken, dass z.B. ein Kombiauftrag ZV/VA schon zwei Vollstreckungsversuche darstellt. Mit Drittauskünften ist der versicherte Teil bereits mit einem Auftrag erledigt.
Bei hohen Forderungen kann es sich daher lohnen, die wertgedeckelten Vollstreckungen mit dem Mandanten direkt abzurechnen und nur diejenigen mit hohem Wert über die RSV laufen zu lassen. Das ist eine Einzelfallentscheidung.
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