Rechtskraftvermerk auf Ausfertigung Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paulafr92
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#1

29.01.2021, 11:10

Hallo zusammen,

wir haben einen ZV-Auftrag erteilt und der GV rief an, da auf dem Urteil der Rechtskraftvermerk fehlt. Er meinte, damit er das Urteil nicht extra zurückschicken muss, dass wir ihm das Urteil noch mal mit Rechtskraftvermerk schicken sollen. Aber wenn wir eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen kostet uns das ja Geld. Kann man auch ein Rechtskraftvermerk auf eine normale Ausfertigung bekommen oder muss der zwangsläufig auf der vollstreckbaren Ausfertigung sein? Ich dachte eig. schon, aber vllt. täusche ich mich ja auch.

Stehe auf dem Schlau....
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