Europäischer Zahlungsbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Binchen24
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#1

29.01.2021, 08:37

Guten Morgen,
ich habe einen Schuldner, der seinerzeit behauptet ins Auslang gezogen zu sein. Darauf hin haben wir den Erlass eines euröpäischen Zahlungsbefehl beantragt. In der Zwischnzeit hat sich rausgestellt, dass der Schuldner gar nicht ins Ausland gegangen ist. Der Zahlungsbefehl wurde dann in Deutschland zugestellt. Nun habe ich einen PfÜB beantragt. Jetzt liegt mir eine Rückmeldung vom Gericht vor, dass der Zahlungsbefehl noch zugestellt werden soll und wenn ich es richtig verstehe, soll der Zahlungsbefehl auch an den seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten zugestellt werden, denn wir damals angegeben haben. Hat diesen Fall schon jemand gehabt?

Liebe Grüße
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