Hallo Ihr Lieben.
Ich hab folgende Sache auf dem Tisch und kenn mich mit Pfändungen nicht so gut aus.
Und zwar möchte mein Chef den Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer pfänden.
Wir hatten zuerst einen PÜ beim Arbeitgeber erlassen. Dieser hat jetzt mitgeteilt, dass der Schuldner dort am 08.10.2020 ausgeschieden ist.
Der Schuldner hat auch am 12.12.2019 bereits eine eV abgegeben. In dieser hatte er mitgeteilt, dass sich die Lohnsteuerbescheinigung bei ihm befindet und noch kein Erstattungsantrag für die Jahre 2018 und 2019 gestellt wurde. Für 2020 ist beides nicht bekannt.
Wie gehe ich jetzt vor?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
LG Sabrina
Anspruch auf Erstattung Lohnsteuer pfänden
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