Schuldner Inhaber eines Restaurants

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sportfanatikerin
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#1

24.01.2021, 15:38

Hallo zusammen,

folgender Fall: Einer unserer Mandanten hat unsere Rn nicht bezahlt und am Ende haben wir einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erhalten. In der VA steht nichts von seiner Pizzeria. Bis vor zwei Tagen war auf der Homepage sein Name als Inhaber eingetragen. Das wurde jetzt geändert auf den Namen des Bruders.

Folgende Fragen:
Darf man z.B. eine Kassenpfändung vor Ort machen, obwohl der Titel nur auf ihn läuft und eigentlich nichts mit seinem Betrieb zu tun hat?

Wenn ja: muss man beim Pfüb als Drittschuldner Lieferando etwas beachten? Welchen Anspruch kreuze ich da an?

Zunächst einmal würde ich eine Gewerbeauskunft machen um sicher zu sein, ob er wirklich der Inhaber ist - logo. Wenn nicht, kann man doch seinen Bruder ins Boot holen (3 AnfG Zif 2) Korrekt?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir sagen könnt, ob ich den Fall richtig angehe. Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende
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paralegal6
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#2

26.01.2021, 10:17

ich würde mal sagen, da der Titel gegen ihn privat lautet werdet ihr aus der Pizzaria kein Geld erhalten. Ich glaube nicht, dass da dann ein GV hingeht und vollstreckt. Benachteiligung sehe ich da grad nicht, wie willst du das begründen?
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mrsgoalkeeper
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#3

26.01.2021, 12:37

Wie Paralegal, zumal aktuell eh wenig zu holen sein wird.
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Anahid
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#4

26.01.2021, 13:25

Seh ich nicht so wie Paralegal. Wenn der Schuldner ein Geschäft betreibt (wie hier wohl: Pizzeria), dann kann man - bei Einzelunternehmen (was eine Pizzeria ja ist) auch in das Vermögen des Unternehmens vollstrecken. Läuft die Pizzeria allerdings auf den Bruder, dann ist eine Vollstreckung dort nicht möglich.

Wenn Du überlegst, den Bruder mit ins Boot zu holen, dann müsstest Du erst einmal abklären wann denn die Pizzeria auf den Bruder umgemeldet wurde (Gewerbeamtsauskunft). Bestenfalls kann aber doch nur rauskommen, dass die Übertragung nicht wirksam ist . Und dann? Hast Du wirklich die Hoffnung, dass Du mit einer Kassenpfändung weiterkommst? Du darfst getrost davon ausgehen, dass die Kasse nie mehr Geld enthalten wird, als unpfändbar ist. Ob sich die ganze Mühe lohnt, hängt wohl eher von der Forderungshöhe ab, da ja auch die Kosten nicht zu verachten sind, die für das alles anfallen.
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#5

26.01.2021, 14:04

Anahid hat geschrieben:
26.01.2021, 13:25
Seh ich nicht so wie Paralegal. Wenn der Schuldner ein Geschäft betreibt (wie hier wohl: Pizzeria), dann kann man - bei Einzelunternehmen (was eine Pizzeria ja ist) auch in das Vermögen des Unternehmens vollstrecken. Läuft die Pizzeria allerdings auf den Bruder, dann ist eine Vollstreckung dort nicht möglich.

Ich denke, dass Paralegal darauf abgestellt hat. TO hatte ja geschrieben, dass der Bruder jetzt als Inhaber ausgewiesen ist.
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#6

26.01.2021, 16:04

Ggf. könnte man auch über § 288 StGB nachdenken.
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AliceImWunderland
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#7

27.01.2021, 09:09

Sportfanatikerin hat geschrieben:
24.01.2021, 15:38
Hallo zusammen,

folgender Fall: Einer unserer Mandanten hat unsere Rn nicht bezahlt und am Ende haben wir einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erhalten. In der VA steht nichts von seiner Pizzeria. Bis vor zwei Tagen war auf der Homepage sein Name als Inhaber eingetragen. Das wurde jetzt geändert auf den Namen des Bruders. Ich würde auf jeden FAll erst einmal eine Gewerbemeldeauskunft einholen. Das, was auf der Internetseite steht, muss nicht unbedingt stimmen.

Folgende Fragen:
Darf man z.B. eine Kassenpfändung vor Ort machen, obwohl der Titel nur auf ihn läuft und eigentlich nichts mit seinem Betrieb zu tun hat? Ob man das darf, entscheidet sich nach Vorlage der Gewerbemeldeauskunft. Ist der Schuldner noch Inhaber: ja. Ist der Bruder Inhaber: nein

Wenn ja: muss man beim Pfüb als Drittschuldner Lieferando etwas beachten? Welchen Anspruch kreuze ich da an?

Zunächst einmal würde ich eine Gewerbeauskunft machen um sicher zu sein, ob er wirklich der Inhaber ist - logo. Wenn nicht, kann man doch seinen Bruder ins Boot holen (3 AnfG Zif 2) Korrekt? Den Bruder sehe ich hier nicht in dem Boot sitzen. Du hast einen Titel gegen den Schuldner persönlich und nicht gegen die Pizzeria. Das heißt, dass selbst wenn der Bruder die Pizzeria übernommen hat, ist er kein Rechtsnachfolger des Schuldners, sondern Rechtsnachfolger der Pizzeria.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir sagen könnt, ob ich den Fall richtig angehe. Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#8

27.01.2021, 20:12

Danke euch für eure Antworten. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen.
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