Schuldner unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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din_76
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#1

22.01.2021, 10:53

Hallo,

wir haben einen Schuldner der jahrelang nicht auffindbar war. Nun hat unser Mandant eine Adresse gefunden gehabt. An dieser wurde vollstreckt. Nachdem der GVZ sich beim Schuldner gemeldet hat, bekamen wir von dessen Anwalt ein Vergleichsangebot zugesandt. Dieses wurde von unserem Mandanten (leider) nicht akzeptiert und der GVZ mit der Weiterführung der ZV beauftragt.
Nun bekamen wir vom GVZ die Mitteilung, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Auf telefonische Rückfrage teilte mir der GVZ mit, dass er dies wüsste, da seine Zustellung mit diesem Postvermerk zurückkam.

Nun meine Frage:
Habe ich die Berechtigung den GVZ aufzufordern, sich selbst noch einmal vor Ort zu begeben um dies zu überprüfen? Und dies natürlich im Rahmen des bereits erteilten ZVA?

LG Nadine
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Soenny
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#2

22.01.2021, 10:55

In sochen Fällen wende ich mich immer ans Meldeamt mit der Bitte einer örtlichen Ermittlung.
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#3

22.01.2021, 11:06

Danke für die schnelle Antwort. So etwas habe ich noch nie gemacht. Stelle ich einfach den Antrag formlos, d.h. ich schildere denen meinen Fall und bitte dann um die örtliche Ermittlung? Weißt Du was das ca. kostet?
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Soenny
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#4

22.01.2021, 11:24

Genau, einfach Sachverhalt schildern und um örtliche Ermittlung bitten. Hier kostet das nichts, die sind froh, wenn die Meldekartei stimmt.

Ich schreibe trotzdem immer rein, daß ich vorab um Mitteilung bitte, falls Kosten entstehen.
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#5

26.01.2021, 11:57

Hallo,

nun muss ich doch einmal den gesamten Fall schildern und um Eure Hilfe bitten:

Wir haben einen Schuldner seit 2008. Dieser entzieht sich seit Jahren der ZV. Nun hatten wir eine Adresse. Der GVZ war vor Ort, hat geklingelt, niemand hat aufgemacht, er hat Termin zur Abgabe VA anberaumt und diesen Termin im Briefumschlag und mit Anschreiben in den Postenkasten des Schuldners geworfen. Nach ein paar Tagen hatte er den Brief wiederum in seiner Post mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" und der Mitteilung der Post, dass dieser Brief im "Postbereich" des Hauses gefunden wurde.

Wie kann ich hier weiter vorgehen? Hat irgendeiner sonst noch eine Idee um den Schuldner irgendwie dingfest zu machen?

Ich bin etwas länger aus dem Beruf rausgewesen. Wie verhält es sich mit einem Durchsuchungsbeschluss? Kann ich nicht eine Anschriftenprüfung mit der Post machen lassen und sollte diese positiv sein, kann ich dann nicht die Durchsuchung beantragen oder muss hier noch ein zweiter Vollstreckungsversuch des GVZ vorgenommen werden? Könnt ihr mir sagen was für Kosten beim Durchsuchungsbeschluss auf mich zukommen? Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass da ja ein Schlosser mit bei sein muss usw. ein ca. Betrag hilft mir schon.

Sollte die Anschriftenprüfung positiv sein kann ich dann nicht auch Haftauftrag stellen?

LG Nadine
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#6

26.01.2021, 12:21

din_76 hat geschrieben:
26.01.2021, 11:57

Der GVZ war vor Ort, hat geklingelt, niemand hat aufgemacht, er hat Termin zur Abgabe VA anberaumt und diesen Termin im Briefumschlag und mit Anschreiben in den Postenkasten des Schuldners geworfen. Nach ein paar Tagen hatte er den Brief wiederum in seiner Post mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" und der Mitteilung der Post, dass dieser Brief im "Postbereich" des Hauses gefunden wurde.
Etwas merkwürdig das ganze. Ich würde mal den GV anrufen. Wenn dieser die Ladung und das Anschreiben in den Briefkasten des Schuldners geworfen hat, ist von einer ordnungsgemäßen Ladung auszugehen. Wer weiß, wer das "unbekannt verzogen" auf den Brief geschrieben hat. Kann nämlich sein, dass es der Schuldner selbst war und der Postbote den herumliegenden Brief an den GV zurückgeschickt hat.
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#7

27.01.2021, 09:15

samsara hat geschrieben:
26.01.2021, 12:21
Etwas merkwürdig das ganze. Ich würde mal den GV anrufen. Wenn dieser die Ladung und das Anschreiben in den Briefkasten des Schuldners geworfen hat, ist von einer ordnungsgemäßen Ladung auszugehen. Wer weiß, wer das "unbekannt verzogen" auf den Brief geschrieben hat. Kann nämlich sein, dass es der Schuldner selbst war und der Postbote den herumliegenden Brief an den GV zurückgeschickt hat.
Ich sehe es genau so. Vielleicht hat der Schuldner den Stempel hat selbst auf den Brief gemacht. Wäre nicht das erste mal, dass so eine kleine Investition eines Stempels einem Schuldner jede Menge Gläubigerforderungen erspart...... :roll:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#8

27.01.2021, 09:30

Ich bleibe dabei, daß hier die örtliche Ermittlung das richtige Mittel zum Zweck ist!
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#9

08.02.2021, 10:01

Hallo Soenny,

das denke ich auch, wenn Corona nicht wäre. Ich habe die zuständige Behörde angerufen. Aufgrund von Corona gibt es momentan keine örtliche Ermittlung - bis auf weiteres. Sie gehen davon aus, dass bis Mitte März hier nichts gemacht werden würde.

LG
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