weitere Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Usi96
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 06.07.2020, 20:16
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

22.01.2021, 10:18

Hallo zusammen,

in einer Versteigerungssache bräuchte ich einen Rat von euch. Das ist meine erste Versteigerung..... :kopfkratz

Wir vertreten eine WEG, die eine Forderung in Höhe von ca. 9.000,00 € gegen die Eigentümer hat. Die beiden Eigentümer haben je 1/2 Anteil des Grundbesitzes.

Aufgrund eines Insolvenzverfahrens eines Eigentümers, wurde zunächst die Zwangsversteigerung nur über den 1/2 Anteil des Grundbesitzes angeordnet. Der Verkehrswert betrug 54.000,00 €, sodass wir die Forderung nach 5 % des Verkehrswerts angemeldet haben. Jetzt wurde für den gesamten Grundbesitz die Versteigerung angeordnet. Daher hat sich der Verkehrswert des Grundbesitzes auf 108.000,00 € erhöt.

Kann ich nun nachträglich die Forderung nach den 5 % des neuen Verkehrswerts (108.000,00 €) anmelden? Dann wäre ich ja mit einer höheren Forderung im Versteigerungsverfahren tätig, was natürlich sehr schön wäre :mrgreen:
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

22.01.2021, 15:34

Ja das ist möglich.

S. Geiselmann
Antworten