Hallo zusammen,
in einer Versteigerungssache bräuchte ich einen Rat von euch. Das ist meine erste Versteigerung.....
Wir vertreten eine WEG, die eine Forderung in Höhe von ca. 9.000,00 € gegen die Eigentümer hat. Die beiden Eigentümer haben je 1/2 Anteil des Grundbesitzes.
Aufgrund eines Insolvenzverfahrens eines Eigentümers, wurde zunächst die Zwangsversteigerung nur über den 1/2 Anteil des Grundbesitzes angeordnet. Der Verkehrswert betrug 54.000,00 €, sodass wir die Forderung nach 5 % des Verkehrswerts angemeldet haben. Jetzt wurde für den gesamten Grundbesitz die Versteigerung angeordnet. Daher hat sich der Verkehrswert des Grundbesitzes auf 108.000,00 € erhöt.
Kann ich nun nachträglich die Forderung nach den 5 % des neuen Verkehrswerts (108.000,00 €) anmelden? Dann wäre ich ja mit einer höheren Forderung im Versteigerungsverfahren tätig, was natürlich sehr schön wäre