Hallo liebe FoReNo's
unsere Mandantin (Wohnungsgenossenschaft) hat einen Pfüb erhalten, mit dem mögliche Kaution oder Mietguthaben gepfändet werden. Erklärung über Guthaben auf dem Mieterkonto hat Mdt dem Gläubiger gegenüber abgegeben.
Jetzt will Mdt wissen, ob sie ohne weitere Zahlungsaufforderung das Guthaben an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter bezahlen soll? Und den Betrag dann den, der sich aus dem FoKo ergibt?
Tut mir leid für die evtl. blöde Frage
Liebe Grüße
Lena
Was tun, nach Erhalt Pfüb?
- Adora Belle
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Das ist eine Frage nach Rechtsberatung. Kann hier nicht beantwortet werden.