Hallo Zusammen,
heute ist echt der Wurm drin. Ich habe erneut ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Der Schuldner hat VA abgegeben. Er besitzt einen Hengst, der einen Wert von ca. 25.000,00 EUR hat und eine Stute mit Wert von ca. 75.000,00 EUR. Weiter besitzt er einen Rasentraktor und einen Bahnplaner (beides nicht zugelassen, da nur auf dem Betriebsgelände benutzt). Kann man die Pferde und die Traktoren pfänden? Und wenn ja, wie? Was kommen da für Folgekosten auf einen zu und wie läuft das Ganze ab? Wohin mit dem Pferd, wenn es tatsächlich gepfändet wird? Hat jemand damit Erfahrung?
Ich stehe auf dem Schlauch. Vielen Dank im Voraus.
LG Lisa
Pfändung von Pferden
- sh161
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Die Traktoren zu pfänden, ist kein großes Problem. Die Frage ist halt, was sie wert sind und wie sie verwertet werden können (Versteigerung? freihändiger Verkauf? Übernahme durch den Gläubiger?).
Bei den Pferden wird Einiges an weiteren Kosten als Vorschuss fällig, weil die ja irgendwo untergebracht und versorgt werden müssen.
Ruf am besten den zuständigen GVZ an und besprich die Sache mit ihm.
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Unabhängig davon wird es auch auf die Höhe der Forderung ankommen (Stichwort Überpfändung).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Okay, vielen Dank schon mal. Aber wenn ich dann einen Traktor pfände, und das Formular für den PfüB benutze, unter welchem Anspruch trage ich das ein?sh161 hat geschrieben: ↑15.01.2021, 12:31Die Traktoren zu pfänden, ist kein großes Problem. Die Frage ist halt, was sie wert sind und wie sie verwertet werden können (Versteigerung? freihändiger Verkauf? Übernahme durch den Gläubiger?).
Bei den Pferden wird Einiges an weiteren Kosten als Vorschuss fällig, weil die ja irgendwo untergebracht und versorgt werden müssen.
Ruf am besten den zuständigen GVZ an und besprich die Sache mit ihm.
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not a magician
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Äh, Dir ist schon klar, dass der Pfüb nur für Forderungspfändungen da ist?
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Sowohl die Pfändung eines Pferdes als auch eines Traktors muss bei dem Gerichtsvollzieher beantragt werden. Daher auch der Rat in #2, sich mit dem GV in Verbindung zu setzen. Zu verwenden für den Antrag ist das Formular "Vollstreckungsauftrag für Gerichtsvollzieher", welches man z.B. über die Justiz NRW runterladen kann.
- mücki
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Die Pfändung der Fahrzeuge setzt allerdings voraus, dass diese nicht zur Berufsausübung nötig sind.
Soweit ich weiß, verbleiben Pferde nach der Pfändung bis zur Verwertung in ihrem "gewohnten Stall".
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch