unrichtige Sachbehandlung
Verfasst: 15.01.2021, 11:28
Ich liege hier gerade etwas mit einem GVZ im Clinch und würde gerne Meinungen sammeln . Folgender Sachverhalt:
Wir beauftragen GVZ A mit Schuldner-Anschrift ABC-Straße. GVZ A weiß, dass der Schuldner jetzt in der XYZ-Straße wohnt und schickt uns die Unterlagen - obwohl wir P5 angekreuzt hatten (Weitergabe) - zurück mit dem entsprechenden Hinweis.
Wir ändern die Daten ab und stellen neuen Antrag mit der Schuldner-Anschrift XYZ-Straße. Der für XYZ-Straße zuständige Gerichtsvollzieher B ist - warum auch immer - der Meinung, der Schuldner würde in der ABC-Straße wohnen und schickt - weil wir P 5 angekreuzt haben - den Auftrag wieder an GVZ A, welcher versucht zu vollstrecken. (Die Weitergabe von GVZ B an A war uns bis jetzt nicht bekannt)
Irgendwann kommen die Unterlagen zurück mit dem Hinweis, dass Schuldner unter ABC-Straße nicht wohnt. Da wir nicht ABC-Straße beauftragt haben haben wir GVZA mitgeteilt, dass die Unterlagen zurückgesandt mit dem Hinweis, dass wir Vollstreckung unter XYZ-Straße beantragt hatten und darum bitten, diese nun auch durchzuführen und dass wir die Kosten die für den Vollstreckungsversuch ABC-Straße nicht zahlen.
GVZ meint nun, dass er uns ja bereits während des Verfahrens einmal angeschrieben hatte und wir da hätten sehen müssen, dass die Vollstreckung unter der ABC-Straße durchgeführt wird, wir da schon hätten monieren müssen und besteht auf Ausgleich der Kosten.
Ich überlege nun, ob ich Erinnerung einlege. Wie seht ihr das?