Seite 1 von 1

Nachbesserung der VA durch GVZ abgelehnt

Verfasst: 15.01.2021, 10:25
von liizzaa25
Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder ein Problem mit der Zwangsvollstreckung und benötige dringend Hilfe.

Ich habe die Abgabe der VA beantragt beim GVZ. Der Schuldner hat diese auch abgegeben. Allerdings sind die Angaben, die er gemacht hat unvollständig. Er gibt an, bei einer Firma angestellt zu sein und dort 450,00 EUR zu verdienen. Laut seiner Angabe wird die Fa. durch seine Frau als Geschäftsführerin vertreten. Nach Recherchen ist allerdings aufgefallen, dass er selbst der Geschäftsführer ist.
Ich habe sodann beim GVZ den Antrag auf Nachbesserung gestellt, da die Angaben nicht korrekt sind. Wenn er doch Geschäftsführer ist muss er doch auch Angaben zu dem Gewerbe machen, welches er betreibt oder nicht? Der GVZ hat die Nachbesserung abgelehnt mit folgender Begründung:

"Der Schuldner hat in der VA zu seinem Arbeitgeber vollständige Angaben gemacht. Ob die Angaben korrekt oder falsch sind, ist kein Nachbesserungsgrund."

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank und liebe Grüße :wink1

Re: Nachbesserung der VA durch GVZ abgelehnt

Verfasst: 15.01.2021, 11:04
von mrsgoalkeeper
Ich bin beim GVZ. Der Schuldner muss, wenn er als GF angestellt ist (wovon hier auszugehen ist) keine Angaben zum Gewerbe machen, sondern nur zu seinem Arbeitsverhältnis.

Dass das Ganze stinkt riecht man natürlich 10 km gegen den Wind. Als Gf verdient man in der Regel keine 450 €. Pfändung des verschleierten Arbeitskommens fällt mir hierzu ein, allerdings kommt da meistens nichts bei rum.

Re: Nachbesserung der VA durch GVZ abgelehnt

Verfasst: 15.01.2021, 12:33
von liizzaa25
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
15.01.2021, 11:04
Ich bin beim GVZ. Der Schuldner muss, wenn er als GF angestellt ist (wovon hier auszugehen ist) keine Angaben zum Gewerbe machen, sondern nur zu seinem Arbeitsverhältnis.

Dass das Ganze stinkt riecht man natürlich 10 km gegen den Wind. Als Gf verdient man in der Regel keine 450 €. Pfändung des verschleierten Arbeitskommens fällt mir hierzu ein, allerdings kommt da meistens nichts bei rum.
Wenn ich die Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen versuche, wie wird denn dann der monatlich pfändbare Betrag festgesetzt? Macht das Gericht das automatisch oder muss ich Unterlagen beifügen, die das ungefähre Einkommen eines Geschäftsführers in der Branche ausweisen? Oder ist die Angabe überhaupt nicht notwendig?