Vollstreckung Willenserklärung einer einstweiligen Verfügung

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SamyK83
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#1

14.01.2021, 11:44

Hallo Zusammen,

ich stehe gerade voll auf dem Schlauch und hoffe, dass mir jemand helfen kann :wink2

Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt nach welcher der Antragsgegner nun eine Behauptung widerrufen soll (Abgabe einer Willenserklärung).

Mein Chef möchte quasi jetzt die Abgabe der Willenserklärung vollstrecken. Mache ich so etwas gem. § 888 ZPO.

Hat jemand einen Hinweis für mich.

:thx
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#2

14.01.2021, 13:45

SamyK83 hat geschrieben:
14.01.2021, 11:44
Mein Chef möchte quasi jetzt die Abgabe der Willenserklärung vollstrecken. Mache ich so etwas gem. § 888 ZPO.
Ganz richtig.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
SamyK83
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#3

14.01.2021, 16:42

Prima vielen Dank für die Rückmeldung :-)
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