GV-Kosten Anerkennung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jimmy
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#1

13.01.2021, 13:26

Ich weiß nicht, was ich bei der Suche eingeben soll/kann, damit ich fündig werde: Es geht um die Anerkennung von GV Kosten im Pfüb nach vorherigem Zahlungsverbot. Das Zahlungsverbot ist am 26.10. abgesandt worden. Am 09.11. ist der Pfüb bei Gericht beantragt worden mit Einschreiben/Rückschein. Am 10.11. ist der Antrag auch weitergeleitet worden, aber erst am 04.01. bei Gericht eingegangen, so dass das Gericht jetzt meint, die GV Kosten des ZVs nicht anerkennen zu müssen, da der Zeitraum zu groß ist. Das Gericht zitiert § 845 ZPO, was ja auch vom Ablauf richtig ist, aber hier geht es um die Kosten. Hat jemand evtl. eine Fundstelle für mich.
Geiselmann
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#2

13.01.2021, 18:02

Das Problem sind nicht die Kosten des PfüB sondern des VZV.
Da steht was dazu im Zöller zu § 845 ZPO.

S. Geiselmann
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