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Verzugszinsen Zeitraum

Verfasst: 11.01.2021, 17:38
von Refa-99
Hallo,

meine Schulunterlagen sind da etwas unverständlich. Fallen Verzugszinsen nur bis zum Tag der Überweisung oder bis zum Tag des Eingangs an?

Beispiel: Verzug ab 01.01, Überweisung am 07.01, Eingang auf Konto des Empfängers 09.01

Wenn die Verzugszinsen nun bis zum 09.01. anfallen (so verstehe ich unser Skript), dann muss man bei der Überweisung am 07.01 ja auf Verdacht mehr überweisen, ohne zu wissen, wie viele mehr. Andererseits kann es ja auch nicht sein, dass man nach Zahlungseingang immer nochmal die restlichen Verzugszinsen für die 1-2 Tage geltend machen muss (wenn man das bei den Kleinbeträgen überhaupt will). Kann jemand helfen?

Re: Verzugszinsen Zeitraum

Verfasst: 11.01.2021, 20:47
von Feldhamster
Es gibt sogar ein Urteil des EuGH, dass erst der Zahlungseingang beim Gläubiger zählt. Hier ist das kurz zusammengefasst:
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php ... %20Zahlung

In den meisten Forderungsaufstellungen ist inzwischen angegeben, dass pro Tag Betrag x an Zinsen entsteht. So kann ein Schuldner ausrechnen, welchen Betrag er unter Beachtung der Banklaufzeit überweisen muss. Erfahrungsgemäß akzeptieren Gläubiger es aber auch, wenn Kleinstbeträge wegen der Verzinsung fehlen.

Re: Verzugszinsen Zeitraum

Verfasst: 12.01.2021, 10:52
von Refa-99
:thx
Ja, ich denke auch, dass bei den Centbeträgen häufig nicht mehr nachgefordert wird, aber mich hat mal interessiert, ob das rechtlich möglich wäre.