Geschäftsführer ohne Honorar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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GVZ-Schickerin
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#1

07.01.2021, 10:17

Hallo zusammen,

habe ein Vermögensverzeichnis vorliegen, wo der Schuldner angegeben hat, dass er zur Zeit tätig ist als Geschäftsführer ohne Honorar. Habe sowas noch nie gehört, geht das wirklich?

Die hier zuständige Rechtsanwältin würde ihn gern mit einer Strafanzeige dran kriegen, da sie meint er verschleiert was. Ich habe ehrlich gesagt auch keine Ahnung, was man bitte in die Strafanzeige schreiben soll. Es stimmt nicht, dass er Geschäftsführer ohne Honorar ist? :kopfkratz. Sie versucht den schon lange eine auswischen zu wollen.

Hat jemand eine Hilfestellung für mich? Habe dazu nichts weiter gefunden (zum honorarlosen GF).
Liebe Grüße

Sylvia

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Geiselmann
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#2

08.01.2021, 16:27

Hallo,

vollstreckungsrechtlich wird der Sachverhalt über § 850h ZPO abgewickelt.

S. Geiselmann
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#3

11.01.2021, 09:34

Vielen Dank für die Antwort.

Aber jetzt muss ich noch was fragen.

Wenn er angibt Geschäftsführer der GmbH zu sein und auch als solcher im Handelsregister eingetragen ist, dann ist die GmbH dann ja Schuldner und Drittschuldner zugleich oder :kopfkratz? Da wird man ja keinen großen Erfolg haben, denn er wird ja keine Drittschuldnerauskunft geben. Sorry hatte sowas noch nicht. Bleibt dann ja doch eher die Strafanzeige?
Liebe Grüße

Sylvia

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#4

11.01.2021, 09:38

Aber die GmbH wird doch nicht zum Schuldner, (nur) weil der Schuldner ihr Geschäftsführer ist? :kopfkratz

Man könnte vielleicht nachsehen, ob der Schuldner ggf. Gesellschafter der GmbH ist. Soweit ich weiß, ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern häufig kein festes Gehalt vereinbart.
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#5

11.01.2021, 11:58

Stimmt, da habe ich Blödsinn geschrieben. Mein Schuldner ist natürlich der Schuldner, der Geschäftsführer ist.

Ich werde mal ins Handelsregister gucken und die Gesellschafterliste einsehen.
Liebe Grüße

Sylvia

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