Zahlungsvollstreckung aus Feststellungsantrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Seebrise
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#1

06.01.2021, 15:55

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Chef und ich sind aktuell unterschiedlicher Meinung bezüglich einer - meines Erachtens gar nicht möglichen - Zahlungsvollstreckung aus einen Urteil, wo er einen Feststellungsantrag bzgl. zukünftiger Mieten hat titulierten lassen. Entweder bin ich hier komplett auf dem Holzweg oder ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren. Folgendes: tituliert hat unser RA in Ziff. 3) des Urteils neben eingeklagten rückständigen Mieten: "Der Beklagte wird verurteilt, künftig monatlich jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats, beginnend ab August 2020 und bis zur geräumten Herausgabe der Wohnung gem. Klagantrag zu 1. an die Klägerin € ... zu zahlen nebst Zinsen von ... jeweils ab dem Tag nach Ablauf des 3. Werktages des jeweiligen Monats".

Nun haben wir zwar schon Januar und die Räumung ist in 11/2020 erfolgt, trotzdem bleibt besagte Ziffer aus dem Urteil meines Erachtens doch ein reiner Feststellungsantrag und eben kein titulierter Zahlungsanspruch, aus dem ich einen GVZ mit einer ZV beauftragen kann oder einen Pfänder.

Welcher ZV-Spezi kann mir hier weiterhelfen?

Vielen Dank :kopfkratz
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Adora Belle
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#2

06.01.2021, 16:05

Das ist keine Feststellung, sondern ein Titel über laufende Forderungen, wie beim Unterhalt. Natürlich können die fälligen Forderungen zwangsvollstreckt werden.
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