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Hauptforderung im Mahnantrag nicht verzinst

Verfasst: 04.01.2021, 15:23
von AliWie
Hello... und Frohes neues !

Ich habe offensichtlich im Mahnantrag versäumt die Hauptforderung i.H.v. 12.600 € zu verzinsen und fälschlicherweise nur die Nebenforderung i.H.v. 11 € mit 5% Punkten über der dem Basiszinssatz angegeben.

Soweit ich jetzt recherchiert habe, muss entweder unser Mandant auf die Zinsen der Hauptforderung verzichten ODER ich stelle einen neuen Mahnantrag über die höhe der Zinsen.
Hat jemand von euch eine Idee wie ich das bewerkstelligen soll?

Blöder Fehler... passiert einem wohl auch nur einmal. :patsch

Grüße

Re: Hauptforderung im Mahnantrag nicht verzinst

Verfasst: 06.01.2021, 17:53
von Seebrise
Ich würde hier in Abstimmung mit dem Anwalt zunächst noch nicht dem Mandanten den Fehler beichten, sondern dies hintenan stellen und zunächst abwarten, ob Rechtsmittel eingelegt wird. Wenn ja, könnte in diesem Zuge dann hier doch noch über ein Urteil ganz einfach der Zinsanspruch noch ordnungsgemäß mit tituliert werden. Im alternativen Fall könnte man hier die Vollstreckung einmal regulär durchlaufen lassen und wenn der Schuldner Zahlungen noch freiwillig leisten will, dort die Forderung dann mit +Zinsen korrigieren. Ansonsten könnt Ihr ja auch noch im Anschluss den durch Euer Versehen entstandenen Zinsschaden summarisch ermitteln und noch ergänzend titulieren, wenn der Schuldner nicht vorher pleite geht. Im schlimmsten Fall ist es eine Sache für den Haftpflichtversicherer.

Re: Hauptforderung im Mahnantrag nicht verzinst

Verfasst: 07.01.2021, 08:57
von samsara