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Pfändung bevorstehender Rentenanwartschaften u. betrieblicher Altersvorsorge

Verfasst: 04.01.2021, 14:16
von liizzaa25
Hallo Zusammen,

ich habe Folgendes Problem:

meine Schuldnerin hat die Vermögensauskunft abgegeben. :-? Derzeit bezieht sie ALG II. Sie hat aber angegeben, dass sie voraussichtlich 2026 in Rente geht und dann stehen ihr private- und betriebliche Altersvorsorgen zu (z.B Riester u.a.). Im Ganzen hat sie vier Altersvorsorgen, die ihr dann ausgezahlt werden sollen. Kann ich diese Ansprüche bereits jetzt pfänden, und wenn ja, wie? Pfände ich da genau so, wie bei einer laufenden Rente oder muss ich noch etwas beachten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! :wink1

LG
liizzaa25

Re: Pfändung bevorstehender Rentenanwartschaften u. betrieblicher Altersvorsorge

Verfasst: 08.01.2021, 16:35
von Geiselmann
Hallo,

die Ansprüche können bereits gepfändet werden.
Ein Problem sehe ich allerdings im Falle eines Zusammenrechnungsantrags.
Der Drittschuldner, dessen Ansprüche die wesentliche Lebensgrundlage darstellen ist dem Gericht mitzuteilen.
Das ist der Drittschuldner bei dem der Schuldner die höchste Rente oder die sicherste Rente bezieht.
Falls das Formular nicht ausreicht ist mit Anlagen zu arbeiten.

S. Geiselmann

Re: Pfändung bevorstehender Rentenanwartschaften u. betrieblicher Altersvorsorge

Verfasst: 13.01.2021, 08:33
von liizzaa25
Vielen Dank. Ich werde es einfach versuchen. Die Höhe der Beträge ich ebenfalls angegeben, sodass ich hoffe, dass es mit der Zusammenrechnung auch klappt. :) Danke!