wie geht es weiter nach PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jurex
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#1

04.01.2021, 13:40

Hallo zusammen,

wir haben einen PfÜB beantragt und nun den Bescheid des Vollstreckungsgerichts bekommen, dass unserem Antrag auf Pfändung und Überweisung entsprochen wurde und die Zustellung an Schuldner und Drittschuldner (Bank) veranlasst wurde.

Vielleicht blöde Frage, aber: wie geht es nun weiter? Wird, sofern bei dem betroffenen Konto etwas zu holen ist, das geschuldete Geld automatisch auf unser (im PfÜB-Antrag) angegebenes Fremdgeldkonto angewiesen?
Falls von dem gepfändeten Konto nichts zu holen ist, bekommen wir dann hierüber nochmal eine Nachricht von der Bank und wie ginge es dann weiter? Wie lange "hält" der PfÜB denn, also wie lange bleibt das Konto gepfändet? Müssen wir irgendwann erneut bzgl. des gepfändeten Kontos tätig werden?

Vielen Dank im Voraus und ein frohes neues Jahr
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Adora Belle
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#2

04.01.2021, 13:53

Erstmal wartest Du auf die Drittschuldnererklärung. Weitere Nachrichten gibt es nicht. Falls was zu holen ist, geht dann irgendwann eine Überweisung ein. Das Konto bleibt gepfändet, bis die Forderung erfüllt ist.
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