Gebühren vom Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA Nik
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#1

22.12.2020, 20:07

Der Gerichtsvollzieher zählt ja als Behörde und kann seine Gebühren festsetzen lassen. Welche Rechtsmittel stehen einem denn gegen diese Gebühren zu?

Ich habe ein Vollstreckungsbescheid in eigener Sache gegen eine ehemalige Mandantin über 200 €. Die erste Zwangsvollstreckung vor sechs Jahren Verlief ergebnislos und ich habe dieses Jahr im Herbst eine erneute Zwangsvollstreckung versucht.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen mit der Mitteilung dass die Schuldnerin im Februar 2020 bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er aber trotzdem zur Schuldnerin gefahren ist und er deswegen die Gebühren für die Zwangsvollstreckung, die Fahrtkosten und für die beantragte Abnahme der eidesstattlichen Versicherung geltend macht, so dass er auf einem Betrag von fast 90 € kommt.
Er hätte doch einfach mitteilenMüssen das die Schuldnerin die alte stattliche Versicherung im Februar bereits abgegeben hat?!
Laut seiner Auskunft hatte die Schuldnerin ohnehin vor Ort nicht angetroffen, ich wage zu bezweifeln dass er überhaupt dort war und vor allem frage ich mich was er dort wollte, er hätte doch ohnehin nicht vollstrecken können und auch nicht die alte stattliche Versicherung abnehmen können.
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#2

23.12.2020, 05:55

Bei allem Respekt, aber wenn ich lese "die alte stattliche Versicherung" dann bezweifle ich doch ganz stark, daß du wirklich RA bist, weil das sollte ein Jurist dann wissen, auch wenn er im Studium ZV nur in geringem Rahmen hat. Sollte jetzt die Ausrede mit der Spracherkennung kommen, frage ich mich ernsthaft, ob deine Schriftsätze dann auch so rausgehen.
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#3

23.12.2020, 09:02

Was wurde denn genau für ein Antrag gestellt? Nur die Abnahme der Vermögensauskunft?
Für den GVZ fallen auch für die Übersendung der Vermögensauskunft, die der Schuldner in einer anderen Sache abgegeben hat, trotzdem 33,00 EUR an.
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#4

23.12.2020, 10:36

Oh je...
RA Nik hat geschrieben:
22.12.2020, 20:07
Welche Rechtsmittel stehen einem denn gegen diese Gebühren zu?
Das steht unter JEDER Rechnung eines GV!

Zum Rest: Es kommt darauf an, was genau du beauftragt hast. Nach der Rechnungsumme zu urteilen, war das ein kombinierter Pfändungsauftrag mit Abnahme der VAK (Vermögensauskunft). :ka Da kommt mal eben so ein Betrag raus.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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