Vorpfändung im ZVAFormular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
hilfloserengel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 15.02.2008, 15:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte+Buchhalterin
Software: MandantWin

#1

17.12.2020, 18:20

Hallo, ich muss eine sehr umfangreiche und vorallem schnelle Pfändung vornehmen.

Geht es, dass ich unter J Vorpfändungen das Kreuz bei für die folgenden Fordeurngen setze und dort dann 1) LOK, 2) Bank und 3) Bank. Muss ich auch genau hinschreiben durch wenn die vertreten werden wie ich es im Pfüb machen muss? Oder findet der GV das selber aus?

Bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg bin ich mir da nämlich nicht sicher und anrufen kann ich nicht, da ich durch Corona nur abends arbeite :oops: Oder wisst es zufällig?

Ausgerechnet jetzt etwas, wo ich mich nicht mit auskenne :patsch

LG Nicole
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8121
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

18.12.2020, 09:32

Vorläufige Zahlungsverbote mache ich nie mit dem Formular, sondern immer formlos.

Ich hatte auch noch nie Probleme, dass ich bei Banken die gesetzlichen Vertreter weder im VZV, noch im Pfüb angegeben habe. Der GV stellt in den wenigsten Fällen an den gesetzlichen Vertreter zu, sondern an Mitarbeiter (z.B. von der Poststelle).
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2999
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

21.12.2020, 08:54

Hat die Bank im Internet kein Impressum wo man abschreiben kann?
Bild
Antworten