Auszahlungsanspruch beim Insolvenzverwalter pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JusyD
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#1

17.12.2020, 12:15

Hallo zusammen :-)

Unser Schuldner ist in der Insolvenz.
Wir sind aber Neugläubiger und wissen, dass er nach der Insolvenz noch Geld zu erwarten hat (er hat es im alten VA angegeben und ich habe mit der Insolvenzverwalterin telefoniert).
Nun teilte mir die Insolvenzverwalterin mit, dass wir die Auszahlungsansprüche pfänden können und ihr den PfÜB als Drittschuldnerin zustellen lassen können.

Habt ihr eine Idee, wie ich das formulieren kann? Auszahlungsansprüche in diesem Sinne habe ich so noch nicht gepfändet.

Danke im Voraus für Eure Hilfe :-)

Liebe Grüße
JusyD
Geiselmann
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#2

17.12.2020, 19:12

Anspruch G:
Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der Insolvenzmasse, die nach Begleichung der Insolvenzforderungen verbleibt.

S. Geiselmann
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mücki
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#3

17.12.2020, 19:53

Ich würde die Formulierung vielleicht ein bisschen genauer machen um irgendwelche Monierungen zu vermeiden.

Also bis Begleichung wie Geiselmann und danach: der Kosten gem. §§ 54, 55 InsO sowie der Insolvenzforderungen gem. §§ 38, 39 InsO verbleibt.

Edit: Insolvenzforderungen sind nämlich nur die 38er und 39er Forderungen. Diese werden zwar erst bedient, wenn die Massekosten und Masseverbindlichkeiten vollständig beglichen sind (die 39er sind erst nach vollständiger Befriedigung der 38er Forderungen anzumelden) aber wir wissen ja, manche nehmen es sehr genau. ;)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Geiselmann
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#4

17.12.2020, 20:50

Einverstanden!

S. Geiselmann
JusyD
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#5

18.12.2020, 09:30

Vielen lieben Dank! :-))))
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