Zwangssicherungshypothek (Grundbuchproblem)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LauraKatharina
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#1

16.12.2020, 16:52

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe Zwangssicherungshypothek beantragt, da die Schuldnerin laut Vermögensverzeichnis Alleinerbin eines Grundstücks + Haus geworden ist.

Jetzt schreibt das Grundbuchamt, dass die Umschreibung nicht erfolgt wäre und meine Schuldnerin nicht als Eigentümer im Grundbuch steht. Das Grundbuchamt verweist auf § 14 GBO, ich soll doch Grundbuchberichtigung beantragen. Dafür brauche ich aber die erforderlichen Erbnachweise, die ich natürlich nicht habe, ansonsten wird mein Antrag zurückgewiesen.

Wie ist denn der nächste normale Schritt? Die Schuldnerin zur Umschreibung auffordern bzw. auffordern, den Erbschein auszuhändigen wird wohl nichts bringen. Komme ich irgendwie an den Erbschein ran? Vielleicht übers Nachlassgericht?

Das ist mein erstes mal in dem Bereich, hatte das bisher immer nur theoretisch :kopfkratz

Danke vorab!
Geiselmann
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#2

16.12.2020, 19:19

Hallo,

über § 792 ZPO kann der Gläubiger den Erbschein selbst beantragen.
Ich würde aber zuerst an den Erben herantreten, weil der Antragsteller für die Kosten des Erbscheinverfahrens haftet.
Der Wert dieses Verfahrens bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses.
Da im vorliegenden Fall ein Grundstück im Nachlass ist, dürfte dieser Wert relativ hoch sein.
Die Kosten des Erbscheinverfahrens können dann gegen den Schuldner gem. § 788 ZPO festgesetzt und vollstreckt werden.

S. Geiselmann
LauraKatharina
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#3

17.12.2020, 09:14

Vielen Dank! :) Dann schreibe ich die Schuldnerin mal an und schaue was passiert.
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