Allg. Frage zu ausgehändigten Titeln an die RSV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Svengie
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#1

15.12.2020, 11:02

Hallo :wink1

Wir haben wir noch eine ZV-Akte im Schrank. Die ZV ist leider fruchtlos verlaufen. Die RSV hat seinerzeit die hier entstandenen Kosten beglichen und wir haben den Titel an diese ausgehändigt. Würdet ihr zwischendurch immer mal wieder an den Schuldner herantreten und versuchen, die Forderung beizutreiben oder würdet ihr die Sache schließen, da die RSV ja auch die Titel ausgehändigt bekommen hat?

:thx
Feldhamster
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#2

15.12.2020, 11:06

Ich würde mit dem Mandanten abklären, was er will. Die HF dürfte ihm zustehen und nur die Kosten der RSV. Und solange die Titel die RSV hat, könnt ihr doch eh nicht vollstrecken. Ggf. wäre mit dem Mandanten ja auch zu besprechen, dass er die weiteren ZV-Kosten selbst tragen muss, da die RSV in der ZV die Kostenübernahme meist beschränkt.
Svengie
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#3

15.12.2020, 11:08

Okay, das klingt super. Vielen Dank.
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