Hallo
Folgende Situation:
Wir haben bereits einen Vollstreckungsauftrag gegen ein Ehepaar als Gesamtschuldner eingereicht in dem wir angekreuzt haben, dass ein Haftbefehl erlassen werden soll, wenn die Vermögensauskunft nicht abgegeben wird. Da wir aber nur einen Vollstreckungsbescheid für den Ehemann haben, konnte kein Haftbefehl gegen die Gesamtschuldner erlassen werden. Jetzt wollen wir nur gegen den Ehemann einen Haftbefehl haben.
Meine Frage:
Muss ich jetzt nochmal einen Vollstreckungsauftrag an das zuständige Gericht machen oder geht das auch auf eine andere Art und weise und falls ich einen Vollstreckungsauftrag machen muss kann ich auch angeben, dass ich nur einen Haftbefehl beantragen möchte und keine Abnahme der Vermögensauskunft mehr erfolgen soll?
Vielen Dank im voraus
Haftbefehl nachträglich beantragen
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Uih - ihr habt einen Titel (gegen den Mann) und beauftragt die ZV gegen die Frau auch? Bedenklich.
Zur Frage: ihr könnt den Haftbefehl ganz isoliert (einfaches Schreiben) beim Vollstreckungsgericht beantragen. Aber wozu, wenn ihr die VAK nicht mehr haben wollt?
Zur Frage: ihr könnt den Haftbefehl ganz isoliert (einfaches Schreiben) beim Vollstreckungsgericht beantragen. Aber wozu, wenn ihr die VAK nicht mehr haben wollt?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück