Seite 1 von 1

Aufrechnung trotz Ratenzahlung

Verfasst: 05.12.2020, 13:40
von Kasimir1603
Ihr Lieben,

ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Folgender Fall: Wir vertreten Klägerin=K. Es erging ein Teil-AU und Schlussurteil, wonach B=Beklagter an K 1300 EUR nebst Auskunftskosten und Zinsen zu zahlen hat. Kostenquote B 6 %, K 94 %. Da B die Forderung nicht zahlen konnte, wurde ihm von K gewährt, Forderung in Raten zu zahlen. Jetzt kam KFB, wonach K an B Betrag x zahlen muss. K hat nun Aufrechnung KFB mit AU+Schlussurteil erklärt und lediglich Differenz an B überwiesen. Dies moniert jetzt der Anwalt von B und meint, Aufrechnung geht nicht, weil RZ gewährt wurde für Urteilsbetrag. Er will den kompletten KFB-Betrag an B ausgekehrt haben. Ich find das ehrlich gesagt total bescheuert. Warum sollen wir dem B jetzt Geld überweisen aus dem KFB, damit er uns in Miniraten dann den Urteilsbetrag auf Monate zahlt, wenn jetzt durch die Aufrechnung alles erledigt ist. Anwalt von B meint, Aufrechnung geht nicht, weil ja RZ gewährt und somit mangels Fälligkeit nicht statthaft.

Kann ich in diesem Fall nicht aufrechnen? Ich find dazu irgendwie gar nix. Kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen.

Hilfe - bitte :kopfkratz

LG Kasi

Re: Aufrechnung trotz Ratenzahlung

Verfasst: 05.12.2020, 16:05
von Refa-99
Grundsätzlich hat der Anwalt recht, die Aufrechnung nach § 387 BGB setzt Fälligkeit voraus („sobald er die Leistung fordern kann“, das ist erst ab Fälligkeit)
Ob es bei euch eine Ausnahme gibt, kann man aus dem kurzen SV nicht sagen

Re: Aufrechnung trotz Ratenzahlung

Verfasst: 07.12.2020, 11:43
von mücki
Kommt drauf an, wenn die Forderung gleichzeitig gestundet wurde, hat der gegnerische Anwalt Recht, sonst nicht.