Einen schönen Nachmittag an alle,
ich habe hier eine Akte und komme nicht weiter.
Bei unserem Mandanten wurde das Konto aufgrund eines Unterhaltstitels gepfändet (zuständig Vollstreckungsgericht am Sitz unseres Mandanten).
Daraufhin haben wir beim Familiengericht im Bezirk wo das Kind unseres Mandanten lebt einen Antrag auf Unterhaltsabänderung und sofortige Einstellung der ZV beantragt.
Es wurde vom Familiengericht ein Beschluss erlassen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltstitel ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird.
Diesen haben wir an die Bank weitergeleitet, weil die Rechtsanwältin der Gegenseite sich nicht rührt. Nun teilt uns die Bank mit, dass der eingereichte Beschluss des Familiengerichtes zur Freigabe nicht reicht, da das Familiengericht nicht beteiligtes Gericht im Zwangsvollstreckungsverfahren ist und sie einen Beschluss des zuständigen Vollstreckungsgerichtes benötigen.
Ist dieses korrekt?
einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
die Bank hat Recht. Das geht über § 775, 776 ZPO.
Stellen Sie unter Beschlussvorlage einen Antrag beim Vollstreckungsgericht.
S. Geiselmann
die Bank hat Recht. Das geht über § 775, 776 ZPO.
Stellen Sie unter Beschlussvorlage einen Antrag beim Vollstreckungsgericht.
S. Geiselmann