Hallo zusammen
in unserer Kanzlei haben sich ein paar Fragen zur "Berliner Räumung" ergeben. Wir kommen hier nicht weiter und bitten daher um Hilfe.
Bei der Berliner Räumung muss der Mieter die Sachen beim Vermieter binnen einer Frist von einem Monat nach dem Räumungstermin abfordern, ansonsten kann der Vermieter diese Sachen vernichten. Was ist aber, wenn uns keine Anschrift des Schuldners bekannt ist (die meisten Schuldner sind ja eh nicht bei der Räumung dabei) und somit keine Aufklärung über die Frist zur Abholung erfolgen kann? Kann der Vermieter die Gegenstände dennoch vernichten?
Was ist mit Gegenständen wie Geburtsurkunde oder Wertpapieren? Dürfen die einfach nach einem Monat vernichtet werden?
Fragen zur Berliner Räumung
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 16.04.2014, 22:50
- Beruf: Gerichtsvollzieher
Nein. Offensichtlich nicht verwertbare Sachen (Schrott, Müll) können sofort vernichtet werden. Verwertbare Gegenstände müssen 1 Monat aufbewahrt und dann verwertet werden (§ 885a Abs. 3 und 4 ZPO). Für Sachen an denen tatsächlich gegenüber dem Schuldner ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht wurde, gelten die Vorschriften §§ 1204 ff. BGB.
Der Gerichtsvollzieher belehrt die Schuldnerseite vor Räumung über die Aufbewahrungsfristen (§ 885a Abs. 6 ZPO).
Das ist eine gute Frage
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Hinterlegung?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Sehe ich anders:
Wertpapiere = Verwertung
persönliche Dokumente, wie z.B. die Geburtsurkunde, kann man jederzeit neu beantragen. Ich würde die Kosten für eine Hinterlegung nicht tragen wollen. Ich bin auch nicht sicher, ob derartiges überhaupt hinterlegt werden könnte. Unabhängig davon: Wer macht sich denn wirklich die Mühe bei in geräumten Wohnungen gefundenen Papieren zu gucken, was das ist? Ich tendiere daher - genau wie bei Kontoauszügen u.ä. - zur Vernichtung.
Wertpapiere = Verwertung
persönliche Dokumente, wie z.B. die Geburtsurkunde, kann man jederzeit neu beantragen. Ich würde die Kosten für eine Hinterlegung nicht tragen wollen. Ich bin auch nicht sicher, ob derartiges überhaupt hinterlegt werden könnte. Unabhängig davon: Wer macht sich denn wirklich die Mühe bei in geräumten Wohnungen gefundenen Papieren zu gucken, was das ist? Ich tendiere daher - genau wie bei Kontoauszügen u.ä. - zur Vernichtung.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch