Hallo zusammen,
folgende Frage:
Es geht um einen Werkliefervertrag zwischen unserer Mandantin (Klägerin) und der Trägerin einer KiTa (Beklagte).
Es ist ein Urteil ergangen. Beklagte muss zahlen. Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Laut RAin sollen wir die SiWA/SiWANA Fördergelder, die die Beklagte erhält/erhalten hat, pfänden. Laut Rechtspflegerin handelt es sich bei der Förderung um zweckgebundene Mittel, die auch meiner Meinung nach nicht pfändbar sind.
Hat jemand eine Idee und und wie wir hier an unser Geld kommen.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
KathieDeTo
SIWA/SIWANA Fördermittel pfänden
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