Kosten der Zwangsvollstreckung bei PKH Bewilligung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BärbelBW
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#1

12.11.2020, 08:39

Guten Morgen ,
ich hab gerade einen Knoten im Kopf.
Wir haben für unsere Mandantin Antrag auf PFÜB gestellt und dafür PKH bekommgen. Die GK und die NN des GV haben wir nicht bezahlt.
Wenn ich jetzt die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend mache muss ich die GK und die NN des GV berücksichtigen oder nicht?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Gruß Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
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#2

12.11.2020, 09:14

BärbelBW hat geschrieben:
12.11.2020, 08:39
Wenn ich jetzt die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend mache muss ich die GK und die NN des GV berücksichtigen oder nicht?
Ja, die musst du berücksichtigen. Diese Kosten sind auch im PKH-Fall vom Schuldner zu erstatten. Falls sie reinkommen, müssen sie weitergeleitet werden (darf der Mdt also nicht einstecken).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
BärbelBW
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#3

16.11.2020, 09:54

Danke für die Nachricht.

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
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