Öffentliche Zustellung eines KFB nach § 185 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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elli_m77
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#1

11.11.2020, 17:38

Hallo zusammen,

ich bin gerade ein wenig verwirrt bzw. auch etwas angenervt ...

Sachverhalt ist folgender: Wir haben bereits Anfang des Jahres KFA gegen einen Schuldner beantragt. Leider ist unser Schuldner trotz diverser EMAs nicht aufzufinden, sodass wir - so wie in diesen Fällen eigentlich immer und bislang auch unproblematisch - die öffentliche Zustellung gem. § 185 Ziff. 1 ZPO beantragt haben. Der für diesen Bereich zuständige Rechtspfleger meint nun, eine öffentliche Zustellung sei nicht möglich, wir sollten doch bitte erst beim letzten Arbeitgeber oder Vermieter die neue Anschrift erfragen ... :kopfkratz (Diese sind uns aber leider nicht bekannt und bislang hat mich noch kein Rechtspfleger dazu aufgefordert, Arbeitgeber oder Vermieter des Schuldners anzuschreiben. Zumal ich bezweifle, dass diese mir so ohne Weiteres Auskunft geben dürfen und würden).

Wir haben alle bisherigen Ermittlungsergebnisse (sowohl über eine "Auskunftei" als auch direkt über das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes), die ja leider erfolglos verlaufen sind, beigefügt und wie gesagt, bislang hat es in solchen Fällen auch nie Probleme gegeben, aber im Moment bin ich echt ratlos. Zumal wir ja bereits mehrfach versucht haben, die Anschrift zu ermitteln.

Kann mir da vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?

Danke und viele Grüße
elli_m
Feldhamster
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#2

11.11.2020, 17:45

Was hälst du von einer eidesstattlichen Erklärung des Mandanten (= Gläubigers), dass ihm Arbeitgeber und Vermieter nicht bekannt sind und er sie somit nicht fragen kann? Und diese dann dem Gericht einreichen mit dem höflichen Hinweis, dass selbst wenn diese bekannt wäre, diese wohl aufgrund von Datenschutz keine Auskunft geben dürften.
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#3

12.11.2020, 09:20

elli_m77 hat geschrieben:
11.11.2020, 17:38
Wir haben alle bisherigen Ermittlungsergebnisse (sowohl über eine "Auskunftei" als auch direkt über das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes), die ja leider erfolglos verlaufen sind, beigefügt und wie gesagt, bislang hat es in solchen Fällen auch nie Probleme gegeben, aber im Moment bin ich echt ratlos. Zumal wir ja bereits mehrfach versucht haben, die Anschrift zu ermitteln.
Du musst schon beim Antrag glaubhaft machen, dass du (bzw. der Gläubiger) alle, wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast, um den Schuldner zu finden. Dann gehen solche normal auch durch (hab ich auch ab und zu).
Jetzt bleibt dir wohl nur die Möglichkeit, es so zu machen, wie Feldhamster geschrieben hat.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
elli_m77
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#4

13.11.2020, 20:47

Hallo,

na dann werde ich es wohl mal mit Feldhamsters (und iceroses) Vorschlag versuchen.

Dann hoffe ich mal, dass ich im Anschluss, nach (fast) einem Jahr endlich einen KFB in den Händen halten werde ...

Vielen Dank an dieser Stelle für eure Antworten.

VG
elli_m
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#5

12.04.2024, 11:17

Hallo liebe elli,

auch wenn der Beitrag schon eine Weile her ist, wollte ich einmal nachfragen, wie du weiter verfahren bist und ob du Erfolg hattest. Ich habe einen ähnlichen Fall und komme leider nicht weiter.


Danke vorab und LG
:kaffee
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Adora Belle
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#6

12.04.2024, 11:28

Für die Threaderöffnerin steht im Profil Letzte Aktivität: 29.06.2023, 10:18 Es dürfte zielführender sein, wenn Du Dein Problem konkret schilderst. Dann können andere Forenmitglieder möglicherweise weiterhelfen.
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paralegal6
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#7

12.04.2024, 12:30

Ich schicke die negative EMA mit. Ansonsten besteht Datenschutz, weder Arbeitgeber noch sonst wer ist verpflichtet eine Adresse raus zu geben.
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jojo
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#8

12.04.2024, 15:27

Auch wenn hier nix konkretes mehr diskutiert wird: Ich will mindestens eine qualifizierte EMA haben.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Alizee
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#9

15.04.2024, 01:49

Hallo nochmal,
ich schildere gerne mal den Sachverhalt.
KFA ist beantragt, KFB liegt uns noch nicht einmal als Abschrift vor, da das Gericht mitteilt, wir sollen eine zustellfähige Anschrift mitteilen, die bekannte Anschrift ist nicht mehr aktuell. Der Schuldner meldet sich öfter mal um oder auch nicht.. und wir kriegen ihn nicht zu fassen...ist ein ganz gerissener offenbar....daher will ich öffentlich zustellen lassen...dann krieg ich auch den KFB endlich u. die RSV ist happy ;) Könnt ihr mir helfen? Also negative EMA wäre schon mal beizufügen.

VG
:kaffee
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