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keine Zustellung vom Versäumnisurteil

Verfasst: 11.11.2020, 10:58
von haribo
Hallo Zusammen, vielleicht habt Ihr einen Tipp für folgenden Sachverhalt:

Wir vertreten eine Wohnungsgesellschaft und haben ein Räumungsurteil gegen einen Mieter erwirkt. Vom Gericht bekamen wir die Mitteilung, dass das Versäumnisurteil nicht zugestellt werden kann, weil der Briefkasten überfüllt ist.

Mitarbeiter von unserer Mandantin waren vor Ort. Briefkasten ist tatsächlich überfüllt, vor der Wohnung stapeln sich Kartons und Müll. Auf Klopfen und Klingeln reagiert er nicht. Licht brennt aber, somit scheint er noch dort zu wohnen.

Nun habe ich das Problem, solange das Versäumnisurteil nicht zugestellt wurde, kann keine Räumung erfolgen. Vielleicht habt Ihr einen Tipp, wie hier vorzugehen ist?
Gruß haribo

Re: keine Zustellung vom Versäumnisurteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:07
von icerose
Beantrage die Zustellung durch Justizwachtmeister - der heftet das Schriftgut an die Wohungstür. Womöglich geht auch die Ersatzzustellung durch Niederlegung - die Benachrichtigung muss ebenfalls an die Tür geheftet werden.
Oder: Zustell- und anschließenden Räumungsauftrag an Gerichtsvollzieher.

Re: keine Zustellung vom Versäumnisurteil

Verfasst: 11.11.2020, 11:44
von haribo
Vielen Dank für den Tipp.

Re: keine Zustellung vom Versäumnisurteil

Verfasst: 11.11.2020, 12:46
von d771072
Normalerweise muß in so einem Fall durch den Zusteller das Schriftstück niedergelegt werden und die Benachrichtigung an der Tür angebracht werden.
Und das auch durch die Deutsche Post AG oder andere Zustelldienste. Dafür bedarf es eigentlich keinen Wachtmeister oder Gerichtsvollzieher.
Das ist eine ganz normale Ersatzzustellung.