Antrag auf Teilungsversteigerung - Probleme mit den Anlagen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

11.11.2020, 08:17

Ich soll einen Antrag auf Teilungsversteigerung vorbereiten und habe hier Probleme mit den beizufügenden Anlagen: Es geht um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (Mutter + 2 Kinder + Schwiegertochter eines verstorbenen Sohnes). Wir vertreten eine Tochter als Antragstellerin, diese hat vor einigen Jahren eine Generalvollmacht der Mutter erhalten. Die Mutter hat Pflegestufe 3 und das Haus, das sie bis zu ihrem Auszug in ein Pflegeheim bewohnt hat, soll nun versteigert werden, da sich die Erben seit mittlerweile 14 Jahren (!) nicht einigen können. Das Gebäude steht seit mehreren Jahren leer. Mit der Sache waren vorher schon mehrere andere Kanzleien befasst.

Bei Durchsicht des Grundbuchauszuges stellte sich heraus, dass der zwischenzeitlich verstorbene Sohn immer noch als Mitglied der Erbengemeinschaft aufgeführt ist. Das Grundbuch wurde also insoweit bislang nicht berichtigt. Ich gehe davon aus, dass ich die Rechtsnachfolge aber ggü. dem Zwangsversteigerungsgericht nachweisen muss, oder? Wie stelle ich das an? Einen Erbschein zum verstorbenen Sohn habe ich bislang nicht.

Als Anlagen kann ich derzeit nur den Grundbuchauszug, den Erbschein des vor 14 Jahren verstorbenen Grundstückseigentümers/Erblasser u. ein Wertgutachten beifügen. Ich würde außerdem noch die Generalvollmacht beifügen, wonach die Antragstellerin ihre Mutter "in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich" vertreten darf.
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paralegal6
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#2

11.11.2020, 09:41

nachreichen kann man Unterlagen ja immer noch. Hatte der verstorbene Sohn denn selber Kinder oder was passiert mit seinem Anteil? Gilt die Vollmacht der Mutter über den Tod hinaus?
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Pitt
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#3

11.11.2020, 10:18

Ich habe in der Zwischenzeit ein Protokoll aus dem Jahr 2016 gefunden, wonach eines der Grundstücke ursprünglich von der Ehefrau des verstorbenen Miteigentümers und deren Sohn übernommen werden sollte. Es gibt also mindestens noch ein weiteres Kind, wobei der verstorbene Miteigentümer Jahrgang 1972 ist und ich davon ausgehe, dass der Sohn volljährig ist. Dann hätte ich in der Erbengemeinschaft: Ehefrau des verstorbenen Eigentümers (Jahrgang 1935, demenzkrank u. im Altenheim) + Sohn + Tochter, die eine Generalvollmacht hat + Ehefrau + Sohn des verstorbenen weiteren Sohnes. Die Vollmacht der demenzkranken Mutter gilt über den Tod hinaus. Im Grundbuch stehen aktuell die Ehefrau des verstorbenen Eigentümers und deren drei Kinder.
Geiselmann
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#4

11.11.2020, 16:03

§ 792 ZPO gilt auch in der Teilungsversteigerung.
Der Erbschein kann gem . § 792 ZPO beim Nachlassgericht beantragt werden.

S. Geiselmann
Pitt
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#5

12.11.2020, 07:37

Vielen Dank!
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