Ein PfÜB mit mehreren Gläubigern möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine1786
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#1

10.11.2020, 11:59

Hallo!

Ich bin Nadine, 34 Jahre alt, gelernte RA-Fachangestellte und noch nicht allzu lange mit der Zwangsvollstreckung vertraut. Ich bin blutiger Anfänger, vor allem was einen PfÜB angeht.

Folgende Situation:

Getrenntlebende Frau mit 2 minderjährigen Kindern. Es gibt einen Rückstand vom Trennungsunterhalt und einen Rückstand vom Kindesunterhalt. Das sind knappe 1.000 €. Für den Trennungsunterhalt habe ich einen Vergleich, für den Kindesunterhalt zwei Jugendamtsurkunden.

Mein Chef sagt, wir müssen das alles in einen PfÜB packen, da wir nicht für jeden einzeln VKH bewilligt bekommen. Ich kann aber nur einen Gläubiger im PfÜB angeben?! :kopfkratz

Und ich habe 3 verschiedene Titel, aus denen vollstreckt werden soll.

Geht das, dass ich alles in einen PfÜB packe?

Schöne Grüße
Nadine
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sh161
Kennt alle Akten auswendig
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#2

10.11.2020, 12:30

Ja, das geht.
Da die minderjährigen Kinder ja wohl von der Mutter gesetzlich vertreten werden, würde ich die Mutter im Formular als Gläubigerin angeben und für die Kinder eine Anlage beifügen.
Zu den Titeln muss dann zusätzlich angegeben werden, welchen der Gläubiger diese betreffen.
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PostGretel
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#3

10.11.2020, 13:35

Meiner Meinung nach sind hier 3 Pfübs notwendig. Denn die Mutter ist nicht Gläubigerin, sondern nur Vertreterin der Gläubiger. Es liegen also 3 verschiedene Gläubiger mit jeweils unterschiedlichen Ansprüchen gegen den Schuldner vor. In diesem Fall würde ich jedoch versuchen, mit dem zuständigen Rpfl. zu telefonieren, ob man wg. PKH vielleicht doch unkonventionell handeln kann.
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#4

11.11.2020, 09:50

Ich sehe Du arbeitest mit RA-Micro, wenn Du die Gläubiger ordnungsgemäß angelegt hast, und diese im Forderungskonto auch angelegt sind, dann druckt Dir RA-Micro automatisch ein entsprechendes Beiblatt für die weiteren Gläubiger aus.
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