Texte bzgl. Drittschuldner bei Pfändungd- Überweisundbeschluss
Verfasst: 09.11.2020, 14:26
Hallo.
Bei Antrag eines PfÜbBeschl hatten wir (wie bisher immer) die nachfolgenden Texte unter „G“ eingetragen:
Drittschuldner 1
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 2
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 3
Gepfändet wird der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszahlung der Mietkaution
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „Aufträge – zu Nr. 8 des Ergänzugsblatts“ die Drittschuldner 1 u. 2 eingetragen.
Zu „Art des Auftrages“ wurde eingetragen „Berater“.
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „17“ eine Mietkaution angegeben.
Nunmehr wurde uns erstmals vom einem AG für Drittschuldner 1-3 mitgeteilt:
„Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung entspricht nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Allgemein gehaltene Bezeichnungen können nicht genügen, wenn nicht klar erkennbar ist, welche konkreten Forderungen gemeint sind.“
Da wir keinerlei Ideen bzgl. der geforderten Formulierungen haben, hoffen wir auf Hilfestellung des Forums.
Vielen Dank für entsprechende Vorschläge.
mk33729
09.11.2020
Bei Antrag eines PfÜbBeschl hatten wir (wie bisher immer) die nachfolgenden Texte unter „G“ eingetragen:
Drittschuldner 1
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 2
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 3
Gepfändet wird der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszahlung der Mietkaution
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „Aufträge – zu Nr. 8 des Ergänzugsblatts“ die Drittschuldner 1 u. 2 eingetragen.
Zu „Art des Auftrages“ wurde eingetragen „Berater“.
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „17“ eine Mietkaution angegeben.
Nunmehr wurde uns erstmals vom einem AG für Drittschuldner 1-3 mitgeteilt:
„Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung entspricht nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Allgemein gehaltene Bezeichnungen können nicht genügen, wenn nicht klar erkennbar ist, welche konkreten Forderungen gemeint sind.“
Da wir keinerlei Ideen bzgl. der geforderten Formulierungen haben, hoffen wir auf Hilfestellung des Forums.
Vielen Dank für entsprechende Vorschläge.
mk33729
09.11.2020