Hallo.
Bei Antrag eines PfÜbBeschl hatten wir (wie bisher immer) die nachfolgenden Texte unter „G“ eingetragen:
Drittschuldner 1
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 2
Gepfändet werden die Ansprüche (Geldzahlungen) des Schuldners aus der Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner
Drittschuldner 3
Gepfändet wird der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszahlung der Mietkaution
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „Aufträge – zu Nr. 8 des Ergänzugsblatts“ die Drittschuldner 1 u. 2 eingetragen.
Zu „Art des Auftrages“ wurde eingetragen „Berater“.
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft unter „17“ eine Mietkaution angegeben.
Nunmehr wurde uns erstmals vom einem AG für Drittschuldner 1-3 mitgeteilt:
„Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung entspricht nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Allgemein gehaltene Bezeichnungen können nicht genügen, wenn nicht klar erkennbar ist, welche konkreten Forderungen gemeint sind.“
Da wir keinerlei Ideen bzgl. der geforderten Formulierungen haben, hoffen wir auf Hilfestellung des Forums.
Vielen Dank für entsprechende Vorschläge.
mk33729
09.11.2020
Texte bzgl. Drittschuldner bei Pfändungd- Überweisundbeschluss
- mücki
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Leider schreibst du nicht, was ihr eigentlich pfänden wollt. Ins Blaue würde ich vermuten, das Gericht möchte Angaben haben, damit die Forderungen näher bestimmt werden können, also aufgrund welchen Vertrages, welcher Rechnung o.ä. ihr in welcher Höhe Forderungen pfändet. Bzgl. der Mietkaution: wir schreiben immer etwas in der Art "die für die Wohnung in der .... (Straße, Ort) hinterlegte Mietkaution i.H.v.".
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Hallo.
Vielen Dank für die ersten Hinweise.
Unsere Forderung (Vollstreckungsbescheid) gegen den Schuldner ist begründet auf die Nichterfüllung eines Kaufvertrages.
Da der Schuldner (nach eigenen Angaben) in einer Geschäftsbeziehung (Berater) zu Drittschuldner 1 und Drittschuldner 2 steht, sollen
die Zahlungen der Drittschuldner an den Schuldner gepfändet werden.
Drittschuldner 3 ist der Vermieter des Schuldners und besitzt von diesem eine Mietkaution.
Als "Sachen" bearbeite ich: Mahnverfahren, Inkasso, Zwangsvollstreckung u.s.w.
Vielen Dank.
mk33729
10.11.2020
Vielen Dank für die ersten Hinweise.
Unsere Forderung (Vollstreckungsbescheid) gegen den Schuldner ist begründet auf die Nichterfüllung eines Kaufvertrages.
Da der Schuldner (nach eigenen Angaben) in einer Geschäftsbeziehung (Berater) zu Drittschuldner 1 und Drittschuldner 2 steht, sollen
die Zahlungen der Drittschuldner an den Schuldner gepfändet werden.
Drittschuldner 3 ist der Vermieter des Schuldners und besitzt von diesem eine Mietkaution.
Als "Sachen" bearbeite ich: Mahnverfahren, Inkasso, Zwangsvollstreckung u.s.w.
Vielen Dank.
mk33729
10.11.2020
- mücki
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Wie schon gesagt, die Bezeichnung "Forderung aus Beratervertrag" wird nicht reichen und auch auch "Forderung aus Mietkaution" ist zu unbestimmt.
Ehrlich gesagt wundert es mich, dass ihr damit bislang durchgekommen seid.
Ehrlich gesagt wundert es mich, dass ihr damit bislang durchgekommen seid.
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- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Versuch das mal bitte in deinem Profil in der Berufsbezeichnung zu erfassen - dann sparst du dir künftig solche Fragen wie meine.
Wie schon gesagt, die zu pfändenden Ansprüche müssen so genau wie irgendmöglich bezeichnet werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück