Beleg für Gebühr Einholung Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sanvic
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#1

09.11.2020, 12:58

Hallo zusammen,

ich habe gerade so das Gefühl, ich überseh was... :kopfkratz

Es häuft sich hier, dass von den Rechtspflegern (verschiede Amtsgerichte) die Gebühr für die Einholung der Drittauskünfte bei einem nachfolgenden PfüB nicht anerkannt werden.
Begründung: Die Gebühr ist nicht vollständig belegt.
Der Kombi-Antrag auf Abgabe der VA und Einholung von Drittauskünften wird nicht akzeptiert....
Begründung: BGH Beschluss v. 05.03.2020 - I ZB 50/19 :ka

Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank!
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Adora Belle
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#2

09.11.2020, 13:37

Stell die Anträge nacheinander, und den Antrag auf Drittauskünfte nur, wenn er notwendig ist. Dann gibt es mit der Kostenerstattung keine Probleme.
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Anahid
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#3

10.11.2020, 11:09

Fügst Du denn die Drittauskünfte dann den Vollstreckungsunterlagen bei?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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