Einzelfirma zu GmbH geändert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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karibikblume
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#1

09.11.2020, 09:13

Wir haben hier zwei ursprüngliche Einzelfirmen, welche den selben Inhaber hatten. Ende April wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt und am selben Tag hat der Inhaber dieser Firma die Einzelfirma abgelöst und sein Sohn hat unter den selben Namen, selbe Anschrift, etc. eine GmbH gegründet. Somit sind beide ursprünglichen Einzelfirmen mit Inhaber X nun zwei GmbHs mit Geschäftsführer Y (Sohn von X). Die Titel laufen natürlich auf "Herr X - Firma 1" und "Herr X - Firma 2", eben als Einzelfirmen, da die Kaufverträge auch auf diese Firmen liefen.
Die ZV-Unterlagen kamen nun zurück, da Titelschuldner eben die Einzelfirma ist mit Herrn X, diese aber eben nun eine GmbH mit GF Y ist.

Was mach ich denn nun? Umschreiben auf die GmbH? Umschreiben auf Herrn X als Privatperson? Dieser Schuldner hat mit uns bis vor wenigen Wochen noch eine Einigung versucht und sich dann eben nicht mehr gemeldet. Unsere Mandantschaft war natürlich gutgläubig und wollte erst die Einigungsversuche abwarten.
samsara
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#2

09.11.2020, 09:19

Umschreibung auf die neue GmbH ist nicht möglich, da es sich um zwei bzw. drei verschiedene Firmen handelt.

Weshalb vollstreckst Du nicht gegen X unter dessen Privatanschrift?
karibikblume
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#3

09.11.2020, 09:27

Wir kennen seine Privatanschrift bis jetzt nicht.
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#4

09.11.2020, 09:29

Dann mach eine Anfrage an das Gewerberegister.
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#5

16.11.2020, 10:06

Ich muss es nochmal hochholen. Und zwar haben wir mit dem GVZ telefoniert und dieser teilte uns mit, wir sollen eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen. Dazu finde ich leider nur hinsichtlich Erben etwas, allerdings nicht, wenn aus einer Einzelfirma eine GmbH wird. Durch Recherchen habe ich rausgefunden, dass wohl auf ein Handelsregisterauskunft an den GVZ auch reichen würde. Diese hat er aber augenscheinlich vorliegen und meinte trotzdem, dass der Titel umgeschrieben werden muss und wir eben diese Rechtsnachfolgeklausel beantragen müssen.
Reicht es, wenn ich hierfür das Schreiben des GVZ mit beilege?
samsara
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#6

16.11.2020, 10:42

Ich denke nicht, dass es sich hier um eine Rechtsnachfolge handelt. Was hat die GmbH des Sohnes mit den beiden Einzelfirmen des Vaters zu tun?
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mücki
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#7

17.11.2020, 08:40

Mal ganz grundsätzlich: Wenn man eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen möchte, dann reicht ein Schreiben des GVZ mitnichten aus. Es müssen immer "amtliche" Dokumente zum Nachweis der Rechtsnachfolge vorgelegt werden, also ein HR-Auszug, ein Erbschein, eine Bestellung zum InsVw usw. usf. Der Antrag auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel muss immer an das erkennende Gericht gestellt werden. Ein Gerichtsvollzieher kann diese nicht erteilen.

In deinem konkreten Fall kann ich mich nur Samsara anschließen, eine Rechtsnachfolge ist nicht ersichtlich und könnte - selbst wenn es eine wäre - auch nicht nachgewiesen werden, jedenfalls wüsste ich nicht wie. Zumal ja GF nicht einmal der Vater, sondern der Sohn ist. Wenn Vater seinen Geschäftsbetrieb aufgegeben hat, steht es dem Sohn frei, den Namen für sein Unternehmen zu übernehmen. Daher bleibt dir nur, eine Gewerberegisterauskunft über das Gewerbe des Vaters einzuholen. In dieser wird die Privatanschrift aufgeführt.
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#8

17.11.2020, 12:00

Waren die Einzelfirmen denn eingetragen im Handelsregister - also e.K.? Dann wäre nämlich eine Ausgliederung in die GmbH mit Gesamtrechtsnachfolge denkbar. Vielleicht ist der ehemalige Inhaber ja Gesellschafter der GmbH und hat seine Firmen ausgegliedert...
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