Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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frolleinfein
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#1

27.10.2020, 09:37

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Kontenpfändung. Ich habe aus einem Unterhaltstitel eine Kontenpfändung beantragt. Nun teilt die Bank mit, dass zwar Guthaben vorhanden ist, sie aber erst einmal warten muss, wie der Schuldner jetzt reagiert. Er hätte ja jetzt schließlich vier Wochen Zeit, ein Schutzkonto einzurichten. Ist das so? Ich mache Vollstreckungen nicht so oft und bin leider nicht auf dem neuesten Stand. Was ist denn, wenn der Schuldner jetzt ein Schutzkonto errichtet? Gehen wir dann leer aus? Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße, Carmen
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paralegal6
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#2

27.10.2020, 10:32

Das P-Konto schützt ja nur den Freibetrag, den darf der Schuldner ja sowieso behalten ich meine 1.178,59 Euro. Bei Unterhalt müsste man mE beantragen, dass der Selbstbehalt geringer ist
zB: https://p-konto-zentrum.de/freibetrag/
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frolleinfein
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#3

27.10.2020, 14:55

ok. vielen Dank, auch für den Link !
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