Verlust Vermieterpfandrecht? Rechtsmittel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#1

22.10.2020, 17:13

Hallo an alle ZV-Profis,

als ich länger weg war, hat mein Chef einen gem. § 885a ZPO beschränkten Räumungsauftrag erteilt, der später in einen normalen Räumungsauftrag umgewandelt wurde. Warum, weiß ich leider nicht. Vielleicht wegen der Autos.
Nun ist die Räumung erfolgt und Versteigerungstermine (einer für die Autos und einer für den recht wertvollen Kram aus der Wohnung) sind angesetzt. Es ist zu erwarten, dass der Erlös aus den Versteigerungen höher ist als die - bisher - titulierten Forderungen.
Daher macht Cheffe für den Vermieter das Vermieterpfandrecht geltend (bzw. er möchte das tun). Das lehnt die GVin ab - sie sagt, durch die Umwandlung der beschränkten Räumung in eine "normale" Räumung wäre der Vermieter seines Pfandrechts verlustig geworden - und ohne weitergehenden Titel kann sie uns den gesamten Erlös aus den Versteigerungen nicht überlassen.

Klar ist - keine ZV ohne Titel. Kann ich dennoch sonst irgendwas unternehmen, um zu erreichen, dass das Vermieterpfandrecht greift und der Versteigerungserlös bei uns landet?
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Geiselmann
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#2

22.10.2020, 18:51

Das Vermieterpfandrecht ist gem. § 562a BGB erloschen.
Eine Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO ist nicht mehr begründet.
Mit einen Zahlungstitel könnte der Übererlös gepfändet werden.

S. Geiselmann
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#3

23.10.2020, 09:04

So in etwa dachte ich mir das schon. :-?

:thx
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#4

04.11.2020, 11:46

Hier geht es jetzt weiter - und ich hab einen Knoten im Kopf.

Inzwischen hab ich einen Arrestbeschluss (für die bisher nicht titulierten Forderungen). Ich will die GVin nun mit der Zustellung und der Anschlusspfändung beauftragen. Nehme ich dafür das Formular oder geht das auch formlos? Oder bin ich ganz auf dem Holzweg?
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mücki
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#5

06.11.2020, 08:55

Ich hatte bisher nur "gerichtliche Arrrestverfahren", also wenn die StA irgendwelche Vermögenswerte arrestiert hat. Da lief das dann über einen normalen PfÜb, nur dass DS die StA war. Wenn das hier analog läuft, würde ich den "die bisherigen Forderungen übersteigenden Erlös aus der Zwangsversteigerung" (oder so ähnlich) pfänden. DS wäre dann wohl die Gerichtsvollzieherin. Allerdings habe ich das noch nie gemacht, sodass ich auch nicht sagen kann, ob das richtig ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#6

06.11.2020, 13:25

Danke, Mücki.
Ich hab jetzt erstmal die klassische Anschlusspfändung beauftragt. Das kann die GVin ja eigentlich nicht ablehnen.

Ich berichte gern das Ergebnis.
Schönes Wochenende erstmal. 🤗
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